Anwendung des Pflanzenschutzmittels Infinito in Tomaten widerrufen

Datum: 09.03.2011

Das BVL hat die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Infinito (Zulassungsnummer 025876-00) gegen Kraut- und Knollenfäule in Tomaten (professionelle Anwendung, Anwendungsgebiet 025876-00/00-008) widerrufen. Das Mittel ist damit in diesem Anwendungsgebiet nicht mehr anwendbar.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 4. März 2011 die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Infinito (Zulassungsnummer 025876-00) gegen Kraut- und Knollenfäule in Tomaten (professionelle Anwendung, Anwendungsgebiet 025876-00/00-008) widerrufen. Das Mittel ist damit für diesen Zweck nicht mehr anwendbar. Alle anderen zugelassenen Anwendungen gelten weiter. Der Zulassungsinhaber hat sporadisch Geschmacksveränderungen an Tomaten beobachtet, die aber kein Risiko für den Verbraucher darstellen.

Ausgabejahr 2011
Datum 09.03.2011

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