Zulassung des Pflanzenschutzmttels Arbin widerrufen

Datum: 25.10.2010

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat mit Wirkung zum 31. Oktober 2010 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Arbin (Zulassungsnummer 040626-00) widerrufen. Nach diesem Termin ist das Mittel nicht mehr verkehrsfähig und nicht mehr anwendbar; eine Aufbrauchfrist gibt es nicht.

Hintergrund ist die Entscheidung der Europäischen Kommission, den Wirkstoff Knochenöl nicht in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufzunehmen. Dieser Anhang bildet die Positivliste der Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln zulässig sind.

Ausgabejahr 2010
Datum 25.10.2010

Weitere Informationen

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de