Zulassung des Pflanzenschutzmttels Arbin widerrufen
Datum: 25.10.2010
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat mit Wirkung zum 31. Oktober 2010 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Arbin (Zulassungsnummer 040626-00) widerrufen. Nach diesem Termin ist das Mittel nicht mehr verkehrsfähig und nicht mehr anwendbar; eine Aufbrauchfrist gibt es nicht.
Hintergrund ist die Entscheidung der Europäischen Kommission, den Wirkstoff Knochenöl nicht in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufzunehmen. Dieser Anhang bildet die Positivliste der Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln zulässig sind.
Ausgabejahr
2010
Datum
25.10.2010
Pressekontakt
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit •
Gerichtstraße 49 •
13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250
• Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: *
presse@bvl.bund.de