Zulassung des Pflanzenschutzmttels Cadou antragsgemäß widerrufen

Datum: 02.07.2010

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 24. Juni 2010 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Cadou (Zulassungsnummer 024359-00) auf Antrag des Zulassungsinhabers mit sofortiger Wirkung widerrufen. Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig. Da es sich um einen antragsgemäßen Widerruf handelt, gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 31. Dezember 2012.

Ausgabejahr 2010
Datum 02.07.2010

Weitere Informationen

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de