Zulassung des Pflanzenschutzmttels Cadou antragsgemäß widerrufen
Datum: 02.07.2010
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 24. Juni 2010 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Cadou (Zulassungsnummer 024359-00) auf Antrag des Zulassungsinhabers mit sofortiger Wirkung widerrufen. Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig. Da es sich um einen antragsgemäßen Widerruf handelt, gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 31. Dezember 2012.
Ausgabejahr
2010
Datum
02.07.2010
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