Anordnung des Ruhens für weitere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels SCORE

Vorsorgemaßnahme zur Vermeidung von Rückständen des Lösungsmittelbestandteils Biphenyl

Datum: 02.07.2010

Das BVL hat am 24. Juni 2010 für folgende Anwendungen des Pflanzenschutzmittels SCORE (Zulassungsnummer 024353-00) das Ruhen angeordnet: in Brokkoli, Grünkohl, Kopfkohlen (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen-, Wirsingkohl), Porree, Zwiebelgemüse (nur Bundzwiebeln), Himbeeren (nur Behandlungen nach der Blüte) und Brombeeren (nur Behandlungen nach der Blüte). Das Mittel darf mit mit sofortiger Wirkung in diesen Kulturen nicht mehr eingesetzt werden.

Bereits seit April 2009 ruhen bei diesem Mittel die Anwendungen in frischen Kräutern, Bleichsellerie, Pak Choi, Chinakohl, Rucola-Arten, Spinat, Johanniskraut, Gemeiner Ringelblume, Melisse, Minze-Arten, Weidenröschen-Arten und Spitzwegerich.

Die Anordnung erfolgte auf Antrag des Zulassungsinhabers bzw. der Genehmigungsinhaber. Es soll damit sichergestellt werden, dass es nicht zu unzulässigen Rückständen von Biphenyl kommt. Biphenyl ist Bestandteil eines in SCORE enthaltenen Lösungsmittels. Für Biphenyl gilt in den genannten Kulturen ein Rückstandshöchstgehalt von 0,01 mg/kg. Dieser Wert kommt automatisch zur Anwendung, weil Biphenyl nicht in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt ist. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Verbraucher durch Biphenylrückstände in dieser Größenordnung ist nicht gegeben.

Derzeit wird auf europäischer Ebene über die Festsetzung sicherer Rückstandshöchstgehalte für Biphenyl beraten. Sollten dabei höhere Werte als 0,01 mg/kg festgesetzt werden, könnte das Ruhen für diese Kulturen wieder aufgehoben werden.

Ausgabejahr 2010
Datum 02.07.2010

Weitere Informationen

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de