Anordnung des Ruhens für zwei Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Dimethachlor

Datum: 02.07.2010

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat mit Wirkung vom 30. Juni 2010 bei zwei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Dimethachlor das Ruhen angeordnet. Diese Anordnung gilt für die Zulassung des Mittels Teridox (Zulassungsnummer 005948-00), das eine Zulassung mit einem Aufwand von 3,0 Litern pro Hektar in Winterraps hat, sowie bei dem Mittel Brasan (034381-00) für die Anwendung in Winterraps mit 3,0 Litern pro Hektar.

Das bedeutet, dass das Mittel Teridox nicht mehr angewendet werden darf, und das Mittel Brasan nur noch in der Indikation "einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Winterraps" mit 2,0 Litern pro Hektar.

Hintergrund ist eine Entscheidung der EU zum Wirkstoff Dimethachlor. Der Wirkstoff wurde zwar im Jahr 2009 in die Positivliste zulässiger Wirkstoffe aufgenommen, jedoch ist diese Aufnahme an Bedingungen geknüpft, die nun wirksam werden. So dürfen nur Verwendungen in einer Menge von maximal 1,0 kg Wirkstoff pro Hektar zugelassen werden. Die einzige Indikation von Teridox und eine der beiden Indikationen von Brasan liegen mit 3,0 Litern Mittel entsprechend 1,5 kg Wirkstoff pro Hektar über dieser Grenze.

Der Zulassungsinhaber von Teridox hat inzwischen eine geänderte Anwendung mit einer verminderten Aufwandmenge beantragt. Darüber hinaus gibt es Bestrebungen, bei der Europäischen Kommission eine Änderung der Mengenbegrenzung für Dimethachlor im Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG von 1,0 auf 1,5 kg Wirkstoff pro Hektar zu beantragen. Sollte dieser Antrag erfolgreich sein, könnten auch die Anwendungen mit3,0 Litern pro Hektar wieder in Kraft gesetzt werden.

Ausgabejahr 2010
Datum 02.07.2010

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