Widerrufe oder Änderungen von Zulassungen nach Entscheidungen der Europäischen Kommission (2007)
Datum: 25.06.2010
Die Europäische Kommission hat entschieden, eine Reihe von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen nicht in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufzunehmen. Dieser Anhang bildet die Positivliste der Wirkstoffe, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln zulässig ist. Die Kommissionsentscheidungen haben Konsequenzen für zugelassene Pflanzenschutzmittel in Deutschland, die diese Wirkstoffe enthalten.
Entscheidungen der EU-Kommission
Mit der Entscheidung 2007/442/EG vom 28. Juni 2007 wurden 110 Wirkstoffen aus der vierten Stufe des Bewertungsprogramms alter Wirstoffe nicht in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen. Die Antragsteller hatten für diese Wirkstoffe entweder gar keine oder nur unvollständige Dossiers vorgelegt oder sie hatten die Unterstützung der Wirkstoffe im Laufe des Verfahrens zurückgezogen.
Zwischen Mai und September 2007 erließ die Kommission zudem Einzelentscheidungen über die Nichtaufnahme von 19 Wirkstoffen aus der zweiten und dritten Stufe des Bewertungsprogramms alter Wirkstoffe.
Mit Veröffentlichung dieser Entscheidungen dürfen die Mitgliedstaaten keine neuen Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit den betreffenden Wirkstoffen mehr erteilen. Bestehende Zulassungen sind zu einem Stichtag zu widerrufen. In einigen Fällen enthalten die Entscheidungen Ausnahmeregelungen, denen zu Folge einzelne Mitgliedstaaten die Zulassungen für bestimmte Anwendungen noch für eine Übergangszeit von drei Jahren aufrecht erhalten dürfen.
Betroffene Mittel in Deutschland und Konsequenzen für die Zulassung
Bei neun Wirkstoffen sind Zulassungen in Deutschland betroffen. Die folgende Tabelle nennt die entsprechenden Pflanzenschutzmittel und den Termin, zu dem die Mittel gemäß den Kommissionsentscheidungen zu widerrufen sind.
Wirkstoff | Pflanzenschutzmittel | Zul.-Nr. | ursprüngl. Zul.-Ende | Widerrufs- termin | Bem. |
---|---|---|---|---|---|
Lecithin | BioBlatt-Mehltaumittel | 3219-00 | 31.12.2011 | 30.06.2010 | (1) |
Brodifacum | Klerat-Haferflockenköder | 3932-00 | 31.12.2012 | 30.06.2010 | (2) |
Klerat-Wachsblock auch vertrieben als: Talon-Wachsblock | 3758-00 3758-60 | 31.12.2012 | 30.06.2010 | (2) | |
Chlorphacinon | Sellerieköder Wülfel auch vertrieben als: Prontox Wühlmausköder | 4627-00 4627-60 | 31.12.2017 | 30.06.2010 | (3) |
Ratron Feldmausköder auch vertrieben als: Ratron Pellets "F" | 4052-00 4052-60 | 31.12.2017 | 30.06.2010 | (3) | |
Parfümöl Daphne | FCH 909 (Wildschaden-verhütungsmittel) | 3722-00 | 31.12.2007 | 22.12.2007 | |
Dichlorvos | Detmolin F | 0393-00 | 31.12.2011 | 06.12.2007 | |
Detmol-fum auch vertrieben als: NEKAL - TURBO DEDEVAP 150 plus DEDEVAP 400 plus | 0554-00 0554-61 0554-62 0554-63 | 31.12.2011 | 06.12.2007 | ||
DETIA Insekten Strip | 1192-00 | 31.12.2016 | 06.12.2007 | ||
Diuron | RA-15-NEU | 1221-00 | 31.12.2007 | 13.12.2007 | |
Vetyl Unkraut-frei-Neu | 1221-60 | 31.12.2007 | 13.12.2007 | ||
Unkraut-Ex | 1221-64 | 31.12.2007 | 13.12.2007 | ||
Vorox WPD | 4026-00 | 31.12.2015 | 13.12.2007 | ||
Cumatol WG | 4272-00 | 31.12.2008 | 13.12.2007 | ||
Rapir WG | 4272-60 | 31.12.2008 | 13.12.2007 | ||
Haloxyfop-R | Gallant Super | 4286-00 | 31.12.2008 | 19.12.2007 | |
Carbosulfan | COMBICOAT CBS | 3695-00 | 31.12.2012 | 13.12.2007 | |
Trifluralin | TREFLAN auch vertrieben als: IPIFLUOR | 2795-00 2795-61 | 31.12.2017 | 20.03.2008 |
(1) Lecithin
Für Deutschland gilt eine Übergangsregelung bis zum 30.06.2010, die alle aktuellen Anwendungsgebiete des Pflanzenschutzmittels "BioBlatt-Mehltaumittel" beinhaltet.
(2) Brodifacoum
Für Deutschland gilt eine Übergangsregelung bis zum 30.06.2010 unter der Maßgabe, dass die Mittel "ordnungsgemäß in speziell dafür gebauten Trichtern ausgelegt werden, beschränkt auf professionelle Anwender mit geeigneter Schutzausrüstung". Die Zulassungen müssen bis spätestens 22.12.2007 entsprechend angepasst werden. Die Beschränkung auf professionelle Anwender besteht bereits.
(3) Chlorphacinon
Für Deutschland gilt eine Übergangsregelung bis zum 30.06.2010 unter der Maßgabe, dass die Mittel "ordnungsgemäß in speziell dafür gebauten Trichtern ausgelegt werden, beschränkt auf professionelle Anwender mit geeigneter Schutzausrüstung". Die Zulassungen müssen bis spätestens 22.12.2007 entsprechend angepasst werden.
Aufbrauchfrist
Nach der aktuellen Rechtslage dürfen Pflanzenschutzmittel nach einem Widerruf der Zulassung nicht mehr angewendet werden. Es befindet sich jedoch eine Novelle des Pflanzenschutzgesetzes in Vorbereitung, die für den Fall, dass ein Wirkstoff nicht in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen wird, eine Aufbrauchfrist vorsieht, deren Länge sich aus den Maßgaben der jeweiligen Kommissionsentscheidung ableitet. Sobald die Gesetzesnovelle verabschiedet ist, wird das BVL hierüber informieren.
Ausgabejahr
2010
Datum
25.06.2010
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