Anordnung des Ruhens für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Actellic 50 zur Leerraumbehandlung

Datum: 08.04.2010

Das BVL hat am 22. März 2010 für das Pflanzenschutzmittel Actellic 50 (Zulassungsnummer 042805-00) das teilweise Ruhen angeordnet. Das Ruhen gilt für die Anwendung des Mittels zur Bekämpfung von Insekten in leeren Räumen (vor der Einlagerung von Getreide). Diese Anwendung ist damit nicht mehr zulässig. Weiterhin möglich bleibt die Anwendung des Mittels zur Behandlung von vorratslagerndem Getreide (außer Mais) bei Umlagerung mit dem Förderband.

Hintergrund der Entscheidung sind neue Erkenntnisse zur Gefährdung von Anwendern. Nach dem aktuellen Stand ist bei der Leerraumsanierung mit handgeführten Geräten die Sicherheit für die Anwender selbst bei Benutzung einer Schutzausrüstung nicht gewährleistet. Das BVL prüft nun, ob sich durch Änderung der Anwendungsbedingungen die Exposition für Anwender reduzieren lässt.

Ausgabejahr 2010
Datum 08.04.2010

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