Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für den Sachverständigenausschuss beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Datum: 18.09.2009


Das BVL ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig. In diesem Zusammenhang ist beim BVL ein Sachverständigenausschuss gebildet worden, der unter anderem vor der Entscheidung über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu hören ist. Die Amtszeit der derzeit berufenen Mitglieder des Sachverständigenausschusses endet am 31. Dezember 2009. Es ist vorgesehen, im November 2009 die neuen Mitglieder zu berufen. Die erste Sitzung des neu berufenen Ausschusses ist für Mitte Januar 2010 geplant. Die Mitglieder des Sachverständigenausschusses beraten das BVL bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die anfallenden Reisekosten werden gemäß Bundesreisekostengesetz erstattet. Zurzeit werden jährlich sechs in der Regel zweitägige Sitzungen im Abstand von 2 Monaten abgehalten. Aufgrund der EU-Verordnung zur Ablösung der Richtlinie 91/414/EWG kann es zu Änderungen bei der Abwicklung der Sitzungen ab 2011 kommen.

Aufgefordert zur Einreichung von Bewerbungen werden Sachverständige aus den Fachbereichen

Pflanzenschutz (Kennziffer 001/SVA) mit

  • abgeschlossenem Hochschulstudium in qualifizierenden Studiengängen, insbesondere Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaften sowie Weinbau,
  • besonderen Kenntnissen im Zusammenhang mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere hinsichtlich Wirkungen, Kulturpflanzenverträglichkeit, Resistenzbildung, Nutzen sowie Auswirkungen auf die Agrarbiozönosen
  • umfassenden beruflichen Erfahrungen in verantwortlicher Stellung in amtlichen Einrichtungen, Universitäten oder Hochschulen

Gesundheitsschutz (Kennziffer 002/SVA) mit

  • abgeschlossenem Hochschulstudium in qualifizierenden Studiengängen, insbesondere in den Bereichen Medizin, Biologie oder Chemie
  • besonderen Kenntnissen im Zusammenhang mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Mensch und Tier, insbesondere hinsichtlich Toxizität und Rückständen von Pflanzenschutzmitteln, Anwenderschutzfragen oder Lebensmittel- und Wasserüberwachungen
  • umfassenden beruflichen Erfahrungen in verantwortlicher Stellung in amtlichen Einrichtungen, Universitäten oder Hochschulen

Umwelt- und Naturschutz (Kennziffer 003/SVA) mit

  • abgeschlossenem Hochschulstudium in qualifizierenden Studiengängen, insbesondere Biologie, Chemie, Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaften sowie Weinbau,
  • besonderen Kenntnissen im Zusammenhang mit dem Verbleib und dem Verhalten von Pflanzenschutzmitteln im Naturhaushalt und den Auswirkungen auf den Naturhaushalt, insbesondere hinsichtlich deren Verbleib und Verhalten in Boden, Wasser, Luft oder hinsichtlich deren Auswirkungen auf aquatische und terrestrische Lebensgemeinschaften von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen auf Ziel- und Nichtzielflächen
  • umfassenden beruflichen Erfahrungen in verantwortlicher Stellung in amtlichen Einrichtungen, Universitäten oder Hochschulen

Das BVL bearbeitet die Anträge auf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln elektronisch. Die Bereitschaft zur papierlosen Mitarbeit im Sachverständigenausschuss wird vorausgesetzt.

Die Einreichung von Bewerbungen mit Nachweis der erforderlichen Qualifikationen wird unter Angabe der jeweiligen Kennziffer erbeten bis zum 15. Oktober 2009 an das

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Abteilung Pflanzenschutzmittel, Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig.

Ausgabejahr 2009
Datum 18.09.2009

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