Anwendungsbestimmungen bei clomazonehaltigen Pflanzenschutzmitteln sind genau zu beachten

Datum: 12.08.2009


Für Pflanzenschutzmittel mit dem herbiziden Wirkstoff Clomazone gelten besondere Anwendungsbestimmungen. Diese Vorschriften sind genau einzuhalten, sonst kann es auf benachbarten Flächen zu Aufhellungen an Pflanzen kommen.

Clomazone hemmt die Bildung des Blattfarbstoffs Chlorophyll, so dass sich grüne Pflanzenteile weiß verfärben. Die Empfindlichkeit der verschiedenen Pflanzenarten für Clomazone ist dabei unterschiedlich. Einige Arten sind extrem empfindlich und zeigen Blattaufhellungen schon bei geringsten Wirkstoffmengen. Deshalb besteht die Gefahr, dass auch auf Nachbarflächen diese Bleicheffekte auftreten. Dort sind die Symptome aber in aller Regel nicht dauerhaft.

Eine Besonderheit bei dem Wirkstoff Clomazone besteht darin, dass die Verfrachtung auf Nachbarflächen nicht nur durch Abtrift erfolgen kann, sondern auch durch Verflüchtigung und Transport über die Gasphase. Die Verflüchtigung wird durch höhere Temperaturen begünstigt; daher spielt sie insbesondere im Winterraps eine Rolle, wo die Anwendung im Spätsommer erfolgt. Um Nachbarflächen vor Einträgen zu schützen, hat das BVL für die Anwendung clomazonehaltiger Mittel im Winterraps eine Reihe sehr spezieller Anwendungsbestimmungen festgesetzt:

  • Zu benachbarten Kulturflächen ist ein Abstand von 5 Metern einzuhalten, es sei denn, sie sind nicht bepflanzt.
  • Auf der Fläche, die behandelt werden darf, müssen auf den äußeren 20 Metern Geräte mit einer Abdriftminderung von mindestens 90 % eingesetzt werden, auf dem Rest der Fläche Geräte mit einer Abdriftminderung von mindestens 75 %.
  • Die Mittel sind mit mindestens 300 l Wasser pro ha auszubringen.
  • Bei vorausgesagten Tageshöchsttemperaturen von über 25 Grad darf die Anwendung nur am Abend nach Abkühlung auf unter 25 Grad erfolgen.

Nachdem clomazonehaltige Pflanzenschutzmittel 1997 auf den deutschen Markt gekommen waren, wurde zunächst häufig über Bleichwirkungen an Nachbarkulturen berichtet. Seitdem die Anwendungsbestimmungen in der oben genannten Form gelten,  sind die Fälle seltener geworden, kommen aber immer noch vor.

Das BVL hatte deshalb im Mai 2009 die Zulassungsinhaber zu einem Gespräch eingeladen, um zu beraten, wie sich die Häufigkeit von Bleichwirkungen weiter reduzieren lässt. Nach den Untersuchungen der Zulassungsinhaber liegt die Ursache meist darin, dass die Anwendungsbestimmungen nicht strikt eingehalten wurden. Folglich zielen die Maßnahmen nun darauf, die Beachtung dieser Regeln zu verbessern. Dazu haben sich die Zulassungsinhaber verpflichtet, die Packungen mit einem groß gedruckten auffälligen Hinweis zu versehen: "ACHTUNG – An empfindlichen benachbart wachsenden Pflanzen können vorübergehend Blattaufhellungen auftreten. – Zur Vermeidung sind die festgesetzten Anwendungsbestimmungen und die Düsentabelle strengstens zu beachten!" Damit auch die Ware gekennzeichnet werden kann, die sich schon im Handel befindet, stellen die Zulassungsinhaber entsprechende Aufkleber zur Verfügung. Außerdem erhält der Handel Informationsmaterial, das er beim Verkauf clomazonehaltiger Mittel mitgeben kann.

Das bedeutendste Anwendungsgebiet bei clomazonehaltigen Pflanzenschutzmitteln ist Winterraps. Daneben gibt es Indikationen in einigen weiteren Ackerbaukulturen und Gemüsekulturen. Die Mittel sind nur für den gewerblichen Bereich zugelassen, nicht für Haus und Kleingarten.

Ausgabejahr 2009
Datum 12.08.2009

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