Entscheidungen der Europäischen Kommission zu Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen (2009)

Datum: 16.06.2009

Das Bewertungsprogramms für alte Pflanzenschutzmittelwirkstoffe ist nun praktisch abgeschlossen. Dabei ist zuletzt für zahlreiche Wirkstoffe die Entscheidung gefallen, ob sie in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen werden oder nicht. Dieser Anhang bildet die Positivliste der Wirkstoffe, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln zulässig ist. Positive Aufnahmeentscheidungen haben in der Regel kaum Konsequenzen auf Zulassungen in Deutschland; in einigen Fällen sind die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die die entsprechenden Wirkstoffe enthalten, zu modifizieren. Nichtaufnahmeentscheidungen bedeuten jedoch, dass neue Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesen Wirkstoffen nicht mehr erteilt werden dürfen und bestehende Zulassungen zu einem Stichtag zu widerrufen sind.

Nichtaufnahmeentscheidungen mit kurzfristigem Widerruf

Seit Anfang 2008 gab es nur zwei Nichtaufnahmeentscheidungen, die den Widerruf von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in Deutschland zur Folge hatten:

WirkstoffPflanzenschutzmittelZul.-Nr.Widerrufs-
termin
Aufbrauch-frist
BuprofezinApplaud024089-0030.03.200930.03.2010
NapropamidColzor Trio006324-0007.05.200907.05.2010 

Nichtaufnahmeentscheidungen nach freiwilligem Zurückziehen der Anträge

Für 64 Wirkstoffe haben die Antragsteller von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Anträge zunächst freiwillig zurückzuziehen. Die daraufhin ergangenen Nichtaufnahmeentscheidungen besagen, dass zwar keine Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen neu zugelassen werden dürfen, existierende Zulassungen können aber bis zum 31.12.2010 bestehen bleiben. Außerdem haben die Antragsteller die Möglichkeit, nachgebesserte Anträge in einem beschleunigten Verfahren erneut einzureichen. 26 dieser Wirkstoffe sind aktuell in Deutschland auf dem Markt:

Azadirachtin (Neem) FenazaquinIsoxabenQuinmerac
BromadiolonFenoxycarbMetaldehydtau-Fluvalinat
ClethodimFluazifop-PMetosulamTebufenozid
CycloxydimFluquinconazolMyclobutanil Tefluthrin
CyproconazolFlutriafolPencycuronTerbuthylazin
DithianonHexythiazoxProchlorazZinkphosphid
DodinHymexazol

Entscheidungen, die noch nicht veröffentlicht sind

Hier gibt es eine Entscheidung mit Auswirkungen auf Zulassungen in Deutschland: Bezüglich Kupfer hat die Europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt, der vorsieht, Kupfer für sieben Jahre in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufzunehmen, unter anderem mit der Maßgabe, dass die Mitgliedstaaten bei der Zulassung kupferhaltiger Pflanzenschutzmittel die Aufwandmenge und die Anzahl der Anwendungen auf das notwendige Minimum beschränken. Dieser Vorschlag fand in der Sitzung des zuständigen Ausschusses am 22./23. Januar 2009 die Zustimmung der Mitgliedstaaten. Explizit genannt sind in dem Aufnahmevorschlag fünf Kupferverbindungen (Kupferhydroxid, Kupferoxychlorid, Kupferoxid, Bordeaux-Gemisch und Kupfersulfat); die Europäische Kommission versteht die Entscheidung aber so, dass sie auch andere Verbindungen beinhaltet, sofern deren Äquivalenz nachgewiesen ist. In Deutschland sind aktuell zwei Pflanzenschutzmittel mit Kupferhydroxid, eines mit Kupferoxychlorid und zwei mit Kupferoktanoat zugelassen.

Noch offene Entscheidungen

Für einige wenige Wirkstoffe aus dem Bewertungsprogramm alter Wirkstoffe stehen die Entscheidungen noch aus. Davon haben die folgenden vier Wirkstoffe aktuell Zulassungen in Deutschland: Bifenthrin, Mineralöl, Tetraconazol und Triazoxid.

Ausgabejahr 2009
Datum 16.06.2009

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