Einordnung von Silberzwiebel und Perlzwiebel in die Kulturgruppe Zwiebelgemüse

Datum: 18.05.2009

Der Anbau und die Verwendung von Silber- und Perlzwiebeln erfolgt sehr ähnlich, botanisch handelt es sich aber um verschiedene Arten. Im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel werden die Arten so beschrieben wie von der Europäischen und Mediterranen Pflanzenschutzorganisation (EPPO) empfohlen: Die Silberzwiebel gehört zur selben Art wie die Speisezwiebel, Allium cepa (EPPO-Code ALLCE), und wird deshalb darunter subsumiert. Die Perlzwiebel wird als eigene Art geführt, Allium ampeloprasum f. holmense (EPPO-Code ALLAH). Beide Zwiebelarten gehören zur Kulturgruppe Zwiebelgemüse. Die Systematik sieht also wie folgt aus:

Zwiebelgemüse
> Speisezwiebel (incl. Silberzwiebel)
> Perlzwiebel
> ...

Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Zwiebeln wird häufig die Nutzung der Erzeugnisse spezifiziert, entweder als Bundzwiebel oder als Trockenzwiebel. In diesem Sinne ist der übliche Anbau von Silber- und Perlzwiebeln der Verwendung als Trockenzwiebel zuzurechnen.

Diese Einordnung von Silber- und Perlzwiebeln ist auch konform mit der Regelung von Rückstandshöchstgehalten. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 nennt beim Eintrag "Zwiebel (Allium cepa)" ausdrücklich auch die Silberzwiebel, so dass dafür der selbe Rückstandshöchstgehalt gilt.

Fazit: Pflanzenschutzmittel, die für "Zwiebelgemüse [Nutzung als Trockenzwiebeln]" ausgewiesen sind, können auch in Silber- und Perlzwiebeln verwendet werden. Pflanzenschutzmittel, die für "Speisezwiebel [Nutzung als Trockenzwiebeln]" ausgewiesen sind, können auch in Silberzwiebeln, aber nicht in Perlzwiebeln eingesetzt werden.

Ausgabejahr 2009
Datum 18.05.2009

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: presse@bvl.bund.de