BVL lässt Genehmigungen der Pflanzenschutzmittel Score, Systhane 20 EW und Aramo für bestimmte Gemüsekulturen ruhen

Vorsorgemaßnahme zur Vermeidung von Rückständen des Lösungsmittelbestandteils Biphenyl

Datum: 09.04.2009

Das BVL hat am 3. April 2009 für die Anwendung der Pflanzenschutzmittel Score, Systhane 20 EW und Aramo in bestimmten Kulturen das Ruhen angeordnet. Im einzelnen gilt die Maßnahme für die folgenden Kulturen:

Zul.-Nr.PflanzenschutzmittelAnordnung des Ruhens gilt für
004353-00

004353-60
Score
auch vertrieben als:
ERIA
frische Kräuter, Bleichsellerie, Pak Choi, Chinakohl, Rucola-Arten, Spinat, Johanniskraut, Gemeine Ringelblume, Melisse, Minze-Arten, Weidenröschen-Arten, Spitzwegerich, Grünkohl
004591-00Systhane 20 EWFeldsalat
024662-00AramoBlattkohle

Die Anwendung der Pflanzenschutzmittel in diesen Kulturen war vom BVL gemäß §18/18a des Pflanzenschutzgesetzes genehmigt worden. Mit der Anordnung des Ruhens dürfen sie mit sofortiger Wirkung in diesen Kulturen nicht mehr eingesetzt werden.

Die Maßnahme erfolgte, weil die Anwendung der Mittel zu unzulässigen Rückständen von Biphenyl führen kann. Biphenyl ist Bestandteil eines in einigen Pflanzenschutzmitteln enthaltenen Lösungsmittels. Für Biphenyl gilt ein Rückstandshöchstgehalt von 0,01 mg/kg. Dieser Wert kommt automatisch zur Anwendung, weil Biphenyl nicht in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt ist. In den oben genannten Kulturen sind Rückstände an Biphenyl oberhalb von 0,01 mg/kg nicht ausgeschlossen. Mit der Anordnung des Ruhens soll erreicht werden, dass keine Erntegüter produziert werden, die nicht verkehrsfähig sind. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Verbraucher durch die Rückstände ist nicht gegeben.

Das BVL setzt sich dafür ein, dass in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sichere Rückstandshöchstgehalte für Biphenyl festgesetzt werden, so dass dann der Ersatzwert von 0,01 mg/kg nicht mehr heranzuziehen ist. Dann könnte das Ruhen für diese Kulturen wieder aufgehoben werden.

Ausgabejahr 2009
Datum 09.04.2009

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