Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile erschienen
Datum: 09.03.2009
Pflanzenschutzmittel können bei der Anwendung durch Abtrift und Verflüchtigung in Feldsäume und auf angrenzende Flächen verfrachtet werden. Die Zulassungsbehörden prüfen deshalb, ob auf diese Weise Tiere und Pflanzen in benachbarten Biotopen geschädigt werden können. Wenn ein solches Risiko besteht, dann setzt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit der Zulassung Anwendungsbestimmungen fest, die den Einsatz abtriftmindernder Technik und/oder einen Mindestabstand zu bestimmten angrenzenden Flächen verlangen.
Wie sich ein Mittel auf die Flora und Fauna auswirkt, hängt auch von den örtlichen Gegebenheiten ab. Naturbetonte und reich strukturierte Klein- und Saumstrukturen bieten Rückzugsmöglichkeiten für Tiere und Pflanzen und wirken sich positiv auf Wiedererholung und Wiederbesiedlung aus. Ein Gebiet mit einem großen Anteil solcher Strukturen ist somit verhältnismäßig robust gegenüber den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln. Deshalb ist in den Anwendungsbestimmungen festgelegt, dass man auf den Mindestabstand bzw. die abtriftmindernde Technik verzichten kann, wenn das Mittel in einem Gebiet angewendet wird, das mit einem ausreichend hohen Anteil an Kleinstrukturen ausgestattet ist.
Die Ausweisung der entsprechenden Gebiete erfolgt durch das Julius Kühn-Institut (JKI), das mit Hilfe geografischer Informationssysteme den Anteil an Kleinstrukturen bestimmt und mit dem Sollwert vergleicht. Während die erste Version des Verzeichnisses nach Naturraumeinheiten gegliedert war, ist die nun vorliegende Neufassung auf Gemeindebasis bezogen. Die Bekanntmachung (erschienen im Bundesanzeiger Nr. 192, S. 21764 mit fünf Ergänzungen) enthält eine vollständige Liste der Gemeinden, die die erforderliche Mindestausstattung an Kleinstrukturanteilen aufweisen; (in der Liste ist neben dem Gemeindenamen die Ortskennzahl des Statistischen Bundesamtes angegeben; diese ist nicht identisch mit der Postleitzahl). Eine ausführliche Liste mit allen Gemeinden steht auf der Homepage des JKI. Darin sind auch die Ist- und Sollwerte und die zur Erfüllung der Sollwerte fehlenden Hektarangaben zu finden. Zur Fortentwicklung dieses Verzeichnisses können die Länder durch Bereitstellung von Daten beitragen.
Ausgabejahr
2009
Datum
09.03.2009
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