Änderung der Registrierungsnummern bei Pflanzenschutzmitteln - Übergangsfrist verlängert

Datum: 16.01.2009

Ab dem 1. Januar 2009 gibt es eine Änderung bei den Zulassungs- und Registrierungsnummern bei Pflanzenschutzmitteln. Dies hat das BVL mit einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger festgelegt (Bekanntmachung über Registrierungsnummern für Pflanzenschutzmittel vom 19. September 2008, BAnz. Nr. 160 vom 22. Oktober 2008, S. 3799). Mit einer Änderung dieser Bekanntmachung wurde die Übergangsfrist verlängert (BAnz. Nr. 6 vom 14. Januar 2009, S. 110).

Bisher haben Pflanzenschutzmittel eine 4+2-stellige Zulassungsnummer: 4 Ziffern, ein Bindestrich und 2 weitere Ziffern, z.B. 4395-00. Wurde ein Mittel nach Ablauf der Zulassungsperiode erneut zugelassen, änderte sich die Zulassungsnummer nicht. Ab Januar 2009 werden zwei zusätzliche Ziffern vor die Zulassungsnummer gesetzt, so dass diese nun 6+2-stellig ist, z.B. 024395-00. Diese beiden zusätzlichen Ziffern ändern sich bei der erneuten Zulassung eines Mittels, so dass künftig daran die „Zulassungsgeneration“ erkennbar ist.

Wenn ein Mittel vor Ablauf der Zulassungsperiode eine erneute Zulassung erhält, wird künftig in den PSM-Verzeichnissen des BVL die alte Zulassung bis zum ursprünglichen Zulassungsende weiter aufgeführt. Wenn also z.B. ein Mittel eine Zulassung bis Dezember 2009 hat und im August 2009 eine erneute Zulassung erhält, werden zwischen August 2009 und Dezember 2009 beide Generationen in den PSM-Verzeichnissen erscheinen.

Vertriebserweiterungen

Pflanzenschutzmittel können gemäß § 15d des Pflanzenschutzgesetzes auch unter einer abweichenden Bezeichnung in Verkehr gebracht werden. Für diese Vertriebserweiterungen vergibt das BVL Vertriebsnummern, die in den Ziffern vor dem Bindestrich mit der Nummer des zugelassenen Mittels übereinstimmen und nach dem Bindestrich eine Nummer haben, die nicht „00“ ist. Analog zu den Zulassungsnummern werden auch diese Vertriebsnummern vorn um zwei Ziffern ergänzt, aus 4395-60 wird also z.B. 024395-60.

Parallelimportmittel

Wenn das BVL für Parallelimportmittel die Verkehrsfähigkeit bescheinigt, erteilt es für diese Mittel eine Nummer. Diese „PI-Nummer“ setzt sich zusammen aus der Zulassungsnummer des Referenzmittels, einem Schrägstrich sowie einer dreistelligen Nummer, die der eindeutigen Identifizierung dient, z.B. 024395-00/001. Die PI-Nummern wurden von Anfang an in dieser Form vergeben; hier kommt es also nicht zu Änderungen.

Umsetzung und Übergangsfristen

Bei Anträgen, die seit dem 1. Januar 2009 beschieden werden, vergibt das BVL mit den Zulassungsbescheiden die Zulassungsnummer in der neuen Form. Pflanzenschutzmittel, die vor dem 1. Januar 2009 zugelassenen worden sind, müssen spätestens ab dem 1. Januar 2010 nach den neuen Maßgaben gekennzeichnet sein; sie dürfen aber schon ab dem 1. Januar 2009 so gekennzeichnet sein.

Ausgabejahr 2009
Datum 16.01.2009

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