Gibberellinsäurehaltige Produkte werden zum 31. März 2008 von der Liste der Pflanzenstärkungsmittel gestrichen (Ausnahme: Blumenfrischhaltemittel)
Datum: 05.11.2007
Das BVL wird zum 31. März 2008 folgende Produkte auf der Basis von Gibberellinsäure von der Liste der Pflanzenstärkungsmittel streichen:
Listen-Nr. | Bezeichnung |
---|---|
5213-00 | GIBB Plus |
5270-00 | GIBB 3 |
5433-00 | AGRO GIBB |
5480-00 | Novagib |
5607-00 | Tick 4+7 |
5608-00 | Tick 3 |
5622-00 | GIBBREX-GA 4+7 |
5623-00 | GIBBREX-GA 3 |
5629-00 | GIBBREX-TB3 |
Damit sind diese Mittel ab dem 1. April 2008 nicht mehr als Pflanzenstärkungsmittel verkehrsfähig. Der Verkauf und die Weitergabe sind dann unzulässig.
Für Anwender gilt jedoch, dass bereits vorrätige Produkte aufgebraucht werden können. Bei Pflanzenstärkungsmitteln gibt es per Gesetz keine zeitlich begrenzte Aufbrauchfrist (anders als bei Pflanzenschutzmitteln).
Grund für die Entscheidung des BVL sind die wachstumsregulatorischen Wirkungen der Gibberellinsäure. Das Pflanzenschutzgesetz ordnet Produkte mit diesen Wirkungen den Pflanzenschutzmitteln zu. Das BVL hat den Listungsinhabern frühzeitig empfohlen, für ihre Produkte die Zulassung als Pflanzenschutzmittel zu beantragen.
Gibberellinsäurehaltige Pflanzenstärkungsmittel, die Schnittblumen frisch halten sollen, bleiben gelistet, da diese Mittel der gesetzlichen Definition von Pflanzenstärkungsmitteln entsprechen.
Ausgabejahr
2007
Datum
05.11.2007
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