Einführung der elektronischen Antragstellung für Zulassungen von neuartigen Tabakerzeugnissen

Datum: 12.08.2024

Seit Mitte Juli 2024 sollen Anträge für die Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse elektronisch über das Formular des Bundesportals www.verwaltung.bund.de eingereicht werden.

Das Bild zeigt einen Screenshot einer Suchanfrage im Bundesportal für Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse Suchanfrage im Bundesportal für Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse Suchanfrage im Bundesportal für Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse Quelle: www.verwaltung.bund.de

Das Formular führt wie eine Checkliste durch die Antragsstellung, um alle erforderlichen Informationen zur Bearbeitung durch das BVL bereitzustellen. Für die Antragstellenden wird damit eine sichere elektronische Antragstellung ermöglicht, die auf Wunsch auch eine vertrauliche Zustellung von Bescheiden ermöglicht.

Das Verfahren wird damit effizienter, da so die Antragsunterlagen in der Regel von Beginn an vollständig vorliegen und eine zügige Bearbeitung erleichtern.

Mein Unternehmenskonto und ELSTER-Organisationszertifikate

Um die Möglichkeit der sicheren elektronischen Antragstellung nutzen zu können, benötigen Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto zur Authentifizierung. "Mein Unternehmenskonto" bietet eine zentrale digitale Identität für Unternehmen und ermöglicht damit den Zugang zu einem digitalen Postfach zum Austausch mit Behörden.

Mit „Mein Unternehmenskonto“ haben Organisationen die Möglichkeit, digitale Verwaltungsleistungen verschiedenster Behörden über einen deutschlandweit einheitlichen Zugang zu nutzen. Das staatlicherseits bereitgestellte Nutzerkonto mit integriertem Postfach für Mitteilungen und behördliche Bescheide ist speziell für Organisationen entwickelt worden, die wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen benötigen. Damit nur identifizierte und authentifizierte Organisationen Zugriff zu digitalen Verwaltungsleistungen erhalten, kommt über „Mein Unternehmenskonto“ die bewährte ELSTER-Technologie jetzt auch außerhalb der Steuerverwaltung zum Einsatz.

Unter „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) finden Sie eine Anleitung zur Beantragung der ELSTER-Organisationszertifikate und können dann ein Benutzerkonto im MUK Self Service Portal erstellen.

Für jeden Mitarbeitenden, der in Kontakt mit einer Behörde tritt, sollte ein separates „ELSTER-Organisationszertifikat“ beantragt werden. Sie benötigen zur Beantragung die betriebliche Steuernummer. Sollten mehrere „ELSTER-Organisationszertifikate“ für mehrere Mitarbeitende beantragt werden, empfiehlt sich die Einrichtung einer zentralen Stelle/Admin.

Weiterführende Informationen

Die für das Unternehmenskonto notwendigen „Elster-Organisationszertifikate“ sind die gleichen Zertifikate, die auch für steuerliche Zwecke genutzt werden. Somit handelt es sich dabei auch um denselben Registrierungsprozess, es gibt jedoch eine andere Startseite für das Unternehmenskonto.

Voraussetzung zur Beantragung ist aktuell eine deutsche Steuernummer (z.B. aufgrund von Umsatzsteuer oder Lohnsteuer). Sollten Sie Bedenken haben, dass Mitarbeitende, die für den Prozess der Antragstellung bei neuartigen Tabakerzeugnissen auch Zugriff auf vertrauliche Informationen im Rahmen der steuerlichen Zwecke haben, finden Sie hierzu weiterführende Informationen des Bayerischen Landesamtes für Steuern.

Ausgabejahr 2024
Datum 12.08.2024

Link zur Antragstellung für die Zulassungen von neuartigen Tabakerzeugnissen im Bundesportal

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de

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