Neues Portal: E-Submission Food Chain Platform

Datum: 07.04.2021

Seit dem 27. März 2021 ist die E-Submission Food Chain Platform (ESFC) als Portal für die Einreichung von Zulassungsanträgen u.a. im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien in Betrieb.

Die Antragstellenden können die Antragsunterlagen darüber nun direkt und auf elektronischem Weg in einen geschützten Bereich hochladen. Der Status der Antragstellung ist für die Antragstellenden damit jederzeit einsehbar. Ebenso ist ein gezielter und direkter Austausch zu Anträgen und Fragen möglich. Über Veränderungen im Status der Bearbeitung werden die Antragstellenden online und automatisch informiert.

Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über die Anträge, die den Risikobewertungsprozess bei der EFSA durchlaufen, informieren. Die EFSA stellt entsprechende Informationen über ihre Kommunikationsplattform (http://open.efsa.europa.eu) zur Verfügung.

Mit der Etablierung der E-Submission Food Chain Platform werden die Vorgaben der Verordnung (EG) 2019/1381 über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette umgesetzt. Ziel ist es hierbei, den Prozess der Risikobewertung für die Antragstellenden ebenso wie für die Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter zu gestalten und so das Vertrauen in die Abläufe und Entscheidungen rund um die Sicherheit von Lebensmitteln zu erhöhen.

Weitere Informationen zur E-Submission Food Chain Platform und der Einreichung von Zulassungsanträgen im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien finden sich auf der Webseite des BVL: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/01_LMKontaktmaterialien/02_ZulassungsverfahrenLMKontaktmaterialien/bgs_Zulassungsverfahren_LM_BGS_node.html.

Hintergrund

Bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien sind einige der eingesetzten Substanzen, Materialien oder Verfahren zulassungspflichtig, wie z.B. neue Stoffe zur Verwendung in Kunststoffen, aktive und intelligente Materialien oder Recyclingverfahren für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt. Damit wird ein hohes Niveau des gesundheitlichen Schutzes von Verbraucherinnen und Verbrauchern sichergestellt.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist dabei als nationaler Kontaktpunkt Ansprechpartner (https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/safety/docs/cs_fcm_auth_ref_en.pdf). Es nimmt die Anträge entgegen, um sie nach einer Prüfung an die European Food Safety Authority (EFSA) weiterzuleiten. Die EFSA erstellt zu jedem Antrag eine wissenschaftliche Stellungnahme, die als Grundlage für die Zulassungsentscheidung der Europäischen Kommission dient.

Ausgabejahr 2021
Datum 07.04.2021

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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