RAPEX-Bericht 2014: Über die Hälfte der Meldungen betreffen Verbraucherprodukte aus dem LFGB-Bereich

Datum: 10.04.2015

Meldungen betreffen Produkte wie Schmuck und Ledererzeugnisse, die in Deutschland in den Rechtsbereich des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LFGB) fallen

Mit dem jüngsten RAPEX-Bericht zum europäischen Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte (Rapid Exchange of Information System for nonfood products) hat die Europäische Kommission genaue Zahlen zu den im Jahr 2014 gemeldeten Produkten vorgelegt. Die jährlich von der Europäischen Kommission veröffentlichten RAPEX-Berichte schaffen einen Überblick über alle Verbraucherprodukte, die sowohl aus Deutschland als auch aus den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund von Überwachungsmaßnahmen in das RAPEX-System eingestellt wurden.

Im Jahr 2014 waren über 50 Prozent der insgesamt 2435 gemeldeten gefährlichen Produkte kosmetische Mittel, Spielzeug oder Gegenstände des täglichen Bedarfs. Es gab 650 Meldungen zu Spielzeug, 530 Meldungen zu Kleidungsstücken, Textilien und Modeartikeln, 74 Meldungen zu kosmetischen Mitteln und 63 Meldungen zu Schmuck. Solche Produkte sind im deutschen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) geregelt und werden von den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder kontrolliert und u.a. auf chemische Gefahren untersucht. RAPEX-Meldungen zu diesen beanstandeten Produkten, die ein Risiko für die Gesundheit darstellen, nimmt in Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) entgegen.

Wie auch in den vergangenen Jahren bezieht sich der überwiegende Teil der RAPEX-Meldungen auf Erzeugnisse aus China (64 Prozent), da dort sehr viele Verbraucherprodukte für den europäischen Markt hergestellt werden. Die weiteren Meldungen verteilen sich auf Produkte mit Herstellung in der Europäischen Union (14 Prozent), der Türkei (3 Prozent), anderen Staaten (12 Prozent) und unbekannter Herkunft (7 Prozent). Die Verteilung der Meldungen spiegelt in der Summe auch die Produktverteilung im europäischen Markt. Unter den möglichen Risiken steht die Verletzungsgefahr (26 Prozent) an erster Stelle, während 25 Prozent der Produkte ein Risiko aufgrund chemischer Gefahren darstellt.

Mit 273 von 2435 Meldungen gehen 11 Prozent der Beanstandungen von deutschen Behörden aus. In diesen Meldungen werden wiederholt mit Chrom VI in Ledererzeugnissen und Nickel in Schmuck, einschließlich Piercings, Stoffe genannt, die Allergien auslösen können. Weitere häufige Gründe für RAPEX-Meldungen aus Deutschland waren Weichmacher in Spielzeug und Polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Tätowiermitteln. RAPEX-Meldungen spiegeln auch die Schwerpunkte der koordinierten Überwachungsmaßnahmen der zuständigen Länderbehörden im Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) und im Monitoring wider.

Die behördlichen Überwachungsmaßnahmen entbinden die Hersteller, Importeure und den Handel nicht von der alleinigen Verantwortung für die Sicherheit der Produkte und der Verpflichtung, vor Vermarktung Maßnahmen zur Produktsicherheit, wie z. B. Eigenkontrollen, zu ergreifen, um Gesundheitsgefahren für Verbraucher zu vermeiden.

Ausgabejahr 2015
Datum 10.04.2015

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