Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen – Vorabveröffentlichung der Stellungnahme zur Einstufung von Dehydroepiandrosteron (DHEA)
Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen ruft zur Kommentierung ihres Entwurfs auf
Datum: 26.07.2024
Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen bietet für interessierte Kreise die Möglichkeit zur Kommentierung des Entwurfs einer Stellungnahme zur Einstufung von Dehydroepiandrosteron (DHEA), bevor diese in der finalen Fassung veröffentlicht wird. Für die Dauer von fünf Wochen können Interessierte ihre Kommentare an die Geschäftsstelle richten. Eingehende Kommentare werden bei der finalen Bearbeitung der Entwürfe berücksichtigt.
Die Gemeinsame Expertenkommission widmet sich der Einstufung von Stoffen, die bislang vorwiegend oder ausschließlich in Arzneimitteln verwendet wurden, aber vermehrt als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in Verkehr gebracht werden (sogenannte Borderline-Stoffe). Als Gremium mit anerkannter fachlicher Expertise erarbeitet die Gemeinsame Expertenkommission Stellungnahmen, Kriterienkataloge und Entscheidungsbäume unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben. Schwerpunkte liegen hier auf der Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln, sowie der Einstufung von Lebensmitteln bezüglich Neuartigkeit und Sicherheit. Mit den Empfehlungen der Gemeinsamen Expertenkommission sollen den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Gutachten zur Verfügung gestellt werden, auf die Vollzugsmaßnahmen gestützt werden können. In den Stellungnahmen der Gemeinsamen Expertenkommission werden Empfehlungen bezüglich der Verkehrsfähigkeit von Stoffen als oder in Lebensmittel erarbeitet.
Aktuell hat die Gemeinsame Expertenkommission den Entwurf einer Stellungnahme zur Einstufung Dehydroepiandrosteron (DHEA) in Bearbeitung. Für die finale Bearbeitung möchte die Gemeinsame Expertenkommission Anmerkungen interessierter Kreise einholen.
An dieser Stelle finden Sie den Entwurf.
Bitte richten Sie Ihre Kommentare bis zum 31. August 2024 an:
BVL (Postanschrift) | BfArM |
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Postverkehr bitte nur an das BVL | Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 E-Mail: expertenkommission@bfarm.de |
Weitere Informationen zur Gemeinamen Expertenkommission finden Sie unter:
www.bvl.bund.de/expertenkommission
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Ausgabejahr
2024
Datum
26.07.2024
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