Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen – Vorabveröffentlichung der Stellungnahme zur Einstufung von Dehydroepiandrosteron (DHEA)

Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen ruft zur Kommentierung ihres Entwurfs auf

Datum: 26.07.2024

Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen bietet für interessierte Kreise die Möglichkeit zur Kommentierung des Entwurfs einer Stellungnahme zur Einstufung von Dehydroepiandrosteron (DHEA), bevor diese in der finalen Fassung veröffentlicht wird. Für die Dauer von fünf Wochen können Interessierte ihre Kommentare an die Geschäftsstelle richten. Eingehende Kommentare werden bei der finalen Bearbeitung der Entwürfe berücksichtigt.

Die Gemeinsame Expertenkommission widmet sich der Einstufung von Stoffen, die bislang vorwiegend oder ausschließlich in Arzneimitteln verwendet wurden, aber vermehrt als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in Verkehr gebracht werden (sogenannte Borderline-Stoffe). Als Gremium mit anerkannter fachlicher Expertise erarbeitet die Gemeinsame Expertenkommission Stellungnahmen, Kriterienkataloge und Entscheidungsbäume unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben. Schwerpunkte liegen hier auf der Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln, sowie der Einstufung von Lebensmitteln bezüglich Neuartigkeit und Sicherheit. Mit den Empfehlungen der Gemeinsamen Expertenkommission sollen den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Gutachten zur Verfügung gestellt werden, auf die Vollzugsmaßnahmen gestützt werden können. In den Stellungnahmen der Gemeinsamen Expertenkommission werden Empfehlungen bezüglich der Verkehrsfähigkeit von Stoffen als oder in Lebensmittel erarbeitet.

Aktuell hat die Gemeinsame Expertenkommission den Entwurf einer Stellungnahme zur Einstufung Dehydroepiandrosteron (DHEA) in Bearbeitung. Für die finale Bearbeitung möchte die Gemeinsame Expertenkommission Anmerkungen interessierter Kreise einholen.

An dieser Stelle finden Sie den Entwurf.

Bitte richten Sie Ihre Kommentare bis zum 31. August 2024 an:

BVL (Postanschrift)BfArM

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Referat 111

Gerichtstr. 49
13347 Berlin
E-Mail: expertenkommission@bvl.bund.de

Postverkehr bitte nur an das BVL

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Validierung

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

E-Mail: expertenkommission@bfarm.de

 

Weitere Informationen zur Gemeinamen Expertenkommission finden Sie unter:

www.bvl.bund.de/expertenkommission

.

Ausgabejahr 2024
Datum 26.07.2024

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de

Fachmeldungen filtern nach Jahren