Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen: Ausschreibung zur fünften Berufungsperiode gestartet

Datum: 17.06.2024

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (w/m/d) zur Mitarbeit in der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen aufgerufen

Die gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Borderline-Stoffen, die als Lebensmittelzutat in den Verkehr gebracht werden, ist beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt. Zur fünften Berufungsperiode rufen das BVL und das BfArM Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Pharmazie, Medizin (insbesondere Ernährungsmedizin), Lebensmittelchemie, Chemie, Biologie, Toxikologie, Biotechnologie und Rechtswissenschaften auf, sich mit ihrer Mitarbeit in der Gemeinsamen Expertenkommission zu engagieren.

Lebensmittel wie Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und angereicherte Lebensmittel werden teilweise mit arzneimitteltypischen Inhaltsstoffen auf den Markt gebracht, die in Lebensmitteln bisher nur selten verwendet wurden. Seitens der Behörden bestehen häufig begründete Zweifel hinsichtlich der Verkehrsfähigkeit dieser Erzeugnisse als Lebensmittel.

Die Gemeinsame Expertenkommission widmet sich seit über 10 Jahren der Einstufung dieser sogenannten Borderline-Stoffe und leistet damit einen aktiven Beitrag zum gesundheitlichen Verbraucherschutz. Als unabhängiges Gremium mit anerkannter fachlicher Expertise erarbeitet die Gemeinsame Expertenkommission unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben Stellungnahmen, Kriterienkataloge und Entscheidungsbäume zu diesen Fragestellungen. Schwerpunkte liegen hier auf der Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln, sowie der Einstufung von Lebensmitteln bezüglich Neuartigkeit und Sicherheit. In den Stellungnahmen der Gemeinsamen Expertenkommission werden Empfehlungen bezüglich der Verkehrsfähigkeit von Stoffen als Lebensmittel ausgesprochen.

Mit diesen Empfehlungen stellt die Expertenkommission den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Gutachten zur Verfügung, auf die Vollzugsmaßnahmen gestützt werden können.

Für die konstituierende Sitzung der fünften Berufungsperiode wird sich die Gemeinsame Expertenkommission voraussichtlich im März 2025 in Berlin einfinden. Das BVL und das BfArM werden für die Gemeinsame Expertenkommission jeweils ein Mitglied ohne Stimmrecht benennen, die Geschäftsstelle leiten sowie das Fachwissen der beiden Häuser in die Kommissionsarbeit einbringen. Neben den von den Ländern und vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu entsendenden Sachverständigen wird die Kommission mit zwölf behördenexternen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Forschung und Lehre über ein Ausschreibungsverfahren besetzt.

Aufruf zur Mitarbeit

Expertinnen und Experten, die über fundierte Fachkenntnisse auf den Gebieten der Ernährungsmedizin, Toxikologie, Pharmakologie, Pharmazie, Lebensmitteltechnologie, Lebensmittel- und Arzneimittelanalytik oder Arzneimittelsicherheit, über Produktkenntnisse im Lebensmittelbereich sowie über Kenntnisse zum Lebensmittel- und Arzneimittelrecht und verwandter Fachrichtungen verfügen, sind aufgerufen, sich bis zum 31. August 2024 für die Mitarbeit in der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen zu bewerben. 

Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler finden weitere Informationen auf den Webseiten der Gemeinsamen Expertenkommission unter http://www.bvl.bund.de/expertenkommission und http://www.bfarm.de/expertenkommission

Hintergrundinformationen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurde im Jahr 2002 als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für das Risikomanagement im Bereich der Lebensmittelsicherheit errichtet. Der Arbeitsschwerpunkt des BVL liegt im gesundheitlichen Verbraucherschutz. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Koordination zwischen Bund und Ländern zu verbessern, die Kommunikation von Risiken transparenter zu gestalten und Risiken zu managen, bevor aus ihnen Krisen entstehen. Außerdem ist das BVL zuständig für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Tierarzneimitteln in Deutschland sowie für Genehmigungsverfahren bei gentechnisch veränderten Organismen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Im BfArM arbeiten rund 1.350 Mitarbeitende - darunter Ärzte, Apotheker, Chemiker, Biologen, Juristen, Ingenieure, technische Assistenten und Verwaltungsmitarbeiter – an der Zulassung, der Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln, der Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten und der Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs. Darüber hinaus stellt es hochwertige Informationen für alle Bereiche des Gesundheitswesens zur Verfügung. Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist die Erhöhung der Arzneimittel- und damit der Patientensicherheit.

Ausgabejahr 2024
Datum 17.06.2024

Weitere Informationen:

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
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