Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen – Vorabveröffentlichung der Stellungnahme zur Einstufung von Selen-haltigen Produkten

Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen ruft zur Kommentierung ihres Entwurfs auf.

Datum: 03.09.2021

Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen bietet für interessierte Kreise die Möglichkeit zur Kommentierung des Entwurfs einer Stellungnahme zur Einstufung von Selen-haltigen Produkten, bevor diese in der finalen Fassung veröffentlicht wird. Für die Dauer von vier Wochen können Interessierte ihre Kommentare an die Geschäftsstelle richten. Berechtigte Kritikpunkte werden bei der finalen Bearbeitung der Entwürfe berücksichtigt.

Die Gemeinsame Expertenkommission widmet sich der Einstufung von Stoffen, die bislang vorwiegend oder ausschließlich in Arzneimitteln verwendet wurden, aber vermehrt als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in Verkehr gebracht werden (sogenannte Borderline-Stoffe). Als Gremium mit anerkannter fachlicher Expertise erarbeitet die Gemeinsame Expertenkommission Stellungnahmen, Kriterienkataloge und Entscheidungsbäume unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben. Schwerpunkte liegen hier auf der Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln, sowie der Einstufung von Lebensmitteln bezüglich Neuartigkeit und Sicherheit. Mit den Empfehlungen der Gemeinsamen Expertenkommission sollen den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Gutachten zur Verfügung gestellt werden, auf die Vollzugsmaßnahmen gestützt werden können. In den Stellungnahmen der Gemeinsamen Expertenkommission werden Empfehlungen bezüglich der Verkehrsfähigkeit von Stoffen als Lebensmittel erarbeitet.

Aktuell hat die Gemeinsame Expertenkommission den Entwurf einer Stellungnahme zur Einstufung Selen-haltiger Produkte in Bearbeitung. Für die finale Bearbeitung möchte die Gemeinsame Expertenkommission Anmerkungen interessierter Kreise einholen.

Den Entwurf finden Sie unter:

Kommentierung von Entwürfen

Bitte richten Sie Ihre Kommentare bis zum 01. Oktober 2021 an:

BVL (Postanschrift)BfArM

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Referat 111

Mauerstraße 39-42
10117 Berlin
E-Mail: expertenkommission@bvl.bund.de

Postverkehr bitte nur an das BVL

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Validierung

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
E-Mail: expertenkommission@bfarm.de

Weitere Informationen zur Gemeinamen Expertenkommission finden Sie unter:

www.bvl.bund.de/expertenkommission

Hintergrundinformationen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurde im Jahr 2002 als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für das Risikomanagement im Bereich der Lebensmittelsicherheit errichtet. Der Arbeitsschwerpunkt des BVL liegt im gesundheitlichen Verbraucherschutz. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Koordination zwischen Bund und Ländern zu verbessern, die Kommunikation von Risiken transparenter zu gestalten und Risiken zu managen, bevor aus ihnen Krisen entstehen. Außerdem ist das BVL zuständig für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Tierarzneimitteln in Deutschland sowie für Genehmigungsverfahren bei gentechnisch veränderten Organismen

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Ausgabejahr 2021
Datum 03.09.2021

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