Vorabveröffentlichungen der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen

Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen ruft zur Kommentierung ihrer Entwürfe zu Stellungnahmen und Glossar-Artikeln auf.

Datum: 07.02.2019

Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen bietet für interessierte Kreise die Möglichkeit zur Kommentierung von Entwürfen zu Stellungnahmen und Glossar-Begriffen, bevor diese in finaler Fassung veröffentlicht werden. Für die Dauer von vier Wochen (optional verlängerbar durch die Geschäftsstelle) können Interessierte ihre Kommentare an die Geschäftsstelle richten. Berechtigte Kritikpunkte werden bei der finalen Bearbeitung der Entwürfe berücksichtigt.

Auch 6 Jahre nach ihrer Gründung hat die Arbeit der Gemeinsamen Expertenkommission nicht an Aktualität verloren. Lebensmittel wie Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und angereicherte Lebensmittel werden mit arzneimitteltypischen Inhaltsstoffen auf den Markt gebracht, die in Lebensmitteln bisher nicht verwendet wurden. Seitens der Behörden bestehen häufig begründete Bedenken hinsichtlich der Verkehrsfähigkeit dieser Erzeugnisse als Lebensmittel.

Die Gemeinsame Expertenkommission widmet sich der Einstufung dieser sogenannten Borderline-Stoffe und leistet damit einen aktiven Beitrag zum gesundheitlichen Verbraucherschutz. Als Gremium mit anerkannter fachlicher Expertise erarbeitet die Gemeinsame Expertenkommission Stellungnahmen, Kriterienkataloge und Entscheidungsbäume unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben. Schwerpunkte liegen hier auf der Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln, sowie der Einstufung von Lebensmitteln bezüglich Neuartigkeit und Sicherheit. Mit den Empfehlungen der Kommission sollen den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Gutachten zur Verfügung gestellt werden, auf die Vollzugsmaßnahmen gestützt werden können. In den Stellungnahmen der Gemeinsamen Expertenkommission werden Empfehlungen erarbeitet bezüglich der Verkehrsfähigkeit von Stoffen als Lebensmittel erarbeitet.

Aktuell hat die Gemeinsame Expertenkommission mehrere Entwürfe zu Stellungnahmen und Glossar-Artikeln in Bearbeitung. Für die finale Bearbeitung möchte die Gemeinsame Expertenkommission Anmerkungen interessierter Kreise einholen.

Die entsprechenden Dokumente finden Sie unter::
bvl.bund.de/.../kommentierung

Bitte richten Sie Ihre Kommentare innerhalb von vier Wochen an:

BVL (Postanschrift)BfArM

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Referat 101

Mauerstraße 39-42
10117 Berlin
E-Mail: expertenkommission@bvl.bund.de

Postverkehr bitte nur an das BVL

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Validierung

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
E-Mail: expertenkommission@bfarm.de

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Hintergrundinformationen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union. Außerdem ist es für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Im BfArM arbeiten rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Mediziner, Pharmazeuten, Chemiker, Biologen, Juristen, Ingenieure, technische Assistenten und Verwaltungsmitarbeiter. Schwerpunkt der Arbeit des BfArM ist die Zulassung von Fertigarzneimitteln auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes. Dabei wird der gesundheitliche Nutzen, also Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und die pharmazeutische Qualität geprüft. Des Weiteren ist die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit und von Arzneimitteln, die Risikoüberwachung von Medizinprodukten und die Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs Aufgabe des BfArM.

Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist die Erhöhung der Arzneimittel- und damit der Patientensicherheit.

Ausgabejahr 2019
Datum 07.02.2019

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