Bericht zum Monitoring 2017 erschienen

Datum: 13.12.2018

Im Monitoring werden gemeinsam von Bund und Ländern Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände systematisch und repräsentativ auf unerwünschte Stoffe untersucht. Dazu wurden im Jahr 2017 8.047 Proben von Lebensmitteln, 592 Proben von kosmetischen Mitteln sowie 931 Proben von Bedarfsgegenständen analysiert. Die Ergebnisse konnten die in den Vorjahren festgestellten Gehalte und Tendenzen bestätigen und ergänzen. Der Bericht zum Monitoring 2017 und der dazugehörige Tabellenband sind im Internet unter folgendem Link abrufbar: http://www.bvl.bund.de/monitoring.

Untersuchungen von Lebensmitteln

Bei Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln wurden die Höchstgehalte am häufigsten bei Pfeffer (9,6 % der untersuchten Proben) und getrockneten Bohnen (8,9 %) überschritten. Zur Untersuchung aktueller Fragestellungen wurden in mehreren Monitoring-Projekten Kuhmilch, Vollbier und Gewürze auf Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel untersucht. Dabei konnten in keiner der 93 Kuhmilch-Proben Glyphosat-Rückstände nachgewiesen werden. Parallel dazu wurden 22 Proben Kuhmilch auf den Metaboliten AMPA untersucht, wobei ebenfalls keine messbaren Rückstände nachweisbar waren. Des Weiteren zeigten die Ergebnisse der Untersuchungen von Vollbier, dass Bier keine oder lediglich geringe Gehalte an Pflanzenschutzmittelrückständen aufwies.
Bei der Untersuchung von Gewürzen wurden Höchstgehaltsüberschreitungen am häufigsten bei getrocknetem Chili (26,1 % der untersuchten Proben) und Kreuzkümmel (25 %) festgestellt. Trotz der häufigen Höchstgehaltsüberschreitungen einiger Pflanzenschutzmittelrückstände in Gewürzen kann – aufgrund der geringen Verzehrsmengen – ein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher ausgeschlossen werden.
Gemahlener schwarzer Pfeffer wies erhöhte Gehalte von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) auf. Der Höchstgehalt für die Summe der vier PAK-Leitsubstanzen war bei 6,2 % der Proben überschritten. Ebenfalls war schwarzer Pfeffer hinsichtlich erhöhter Blei- und Nickel-Gehalte und insbesondere durch erhöhte Aluminium-Gehalte in einzelnen Proben auffällig. Hier sollte geprüft werden, ob durch den Einsatz verbesserter Verarbeitungstechniken die Element-Gehalte in gemahlenem Pfeffer weiter gesenkt werden können.

Untersuchungen kosmetischer Mittel

Bei der mikrobiologischen Untersuchung von Tätowiermitteln und Permanent Make-up lag die Gesamtkeimzahl aller untersuchten Proben von Permanent Make-up und 95,4 % der untersuchten Tätowiermittel unter der Nachweisgrenze von 10 KbE/g. Bei Tätowiermitteln sind die in 2 Proben nachgewiesenen Gesamtkeimzahlen von 130.000 KbE/g und 610.000 KbE/g sowie die identifizierten potenziell pathogenen Keime als kritisch einzuschätzen.

Untersuchungen von Bedarfsgegenständen

Von den im Jahr 2017 untersuchten 188 Bedarfsgegenständen mit Körperkontakt und Spielwaren wurden die Grenzwerte zur Migration kanzerogener Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) gemäß der in der REACH-Verordnung regulierten 8 PAK von insgesamt 7 Proben (3,7 %) um das bis zu 400-fache überschritten. Die bestehende Regulation der 8 PAK geht auf eine Initiative Deutschlands zurück. Zur Überprüfung dieser Grenzwerte hatte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zur Übermittlung neuer Erkenntnisse zur Thematik, insbesondere zur PAK-Migration aus Bedarfsgegenständen bis zum 27.12.2017 aufgerufen. Von Deutschland als Initiator dieser Beschränkung wurde ein essentieller Beitrag zur Erweiterung des Wissensstands zur PAK-Migration erwartet. Um diesem Aufruf entsprechen zu können, hatten Bund und Länder im Jahr 2016 in enger Abstimmung erfolgreich eine ad-hoc Laborvergleichsuntersuchung (LVU) durchgeführt. Dabei wurde eine am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) etablierte Migrationsmethode validiert, die zur realistischen Abschätzung des PAK-Übergangs von Gummi und Elastomeren in die menschliche Haut entwickelt wurde. Die LVU war Voraussetzung, kurzfristig Untersuchungen im Monitoring 2017 durchzuführen. Die im Monitoring gewonnenen Daten zur PAK-Migration wurden vom BfR fristgerecht an die Europäische Kommission und die ECHA einschließlich einer Stellungnahme des BfR zu den im Monitoring neu gewonnenen Erkenntnissen übermittelt. Die Ergebnisse dienen der ECHA zur Überarbeitung der Grenzwerte.

Ausgabejahr 2018
Datum 13.12.2018

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: presse@bvl.bund.de