Dritte Berufungsperiode der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Mitarbeit in der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen aufgerufen

Datum: 31.07.2018

Am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Borderline-Stoffen, die als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in den Verkehr gebracht werden, angesiedelt. Zur dritten Berufungsperiode rufen das BVL und das BfArM Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Pharmazie, Medizin (insbesondere Ernährungsmedizin), Lebensmittelchemie, Chemie, Biologie, Toxikologie, Biotechnologie und Rechtswissenschaften auf, sich mit ihrer Mitarbeit in der Gemeinsamen Expertenkommission zu engagieren.

Auch mehr als 5 Jahre nach ihrer Gründung hat die Arbeit der Gemeinsamen Expertenkommission nicht an Aktualität verloren. Lebensmittel wie Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und angereicherte Lebensmittel werden mit arzneimitteltypischen Inhaltsstoffen auf den Markt gebracht, die in Lebensmitteln bisher nicht verwendet wurden. Seitens der Behörden bestehen häufig begründete Bedenken hinsichtlich der Verkehrsfähigkeit dieser Erzeugnisse als Lebensmittel.

Die Gemeinsame Expertenkommission widmet sich der Einstufung dieser sogenannten Borderline-Stoffe und leistet damit einen aktiven Beitrag zum gesundheitlichen Verbraucherschutz. Als Gremium mit anerkannter fachlicher Expertise erarbeitet die Gemeinsame Expertenkommission Stellungnahmen, Kriterienkataloge und Entscheidungsbäume unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben. Schwerpunkte liegen hier auf der Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln, sowie der Einstufung von Lebensmitteln bezüglich Neuartigkeit und Sicherheit. Mit den Empfehlungen der Kommission sollen den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Gutachten zur Verfügung gestellt werden, auf die Vollzugsmaßnahmen gestützt werden können. In den Stellungnahmen der Gemeinsamen Expertenkommission werden Empfehlungen erarbeitet bezüglich der Verkehrsfähigkeit von Stoffen als Lebensmittel erarbeitet.

Die zweite Berufungsperiode der Gemeinsamen Expertenkommission endet am 28. Januar 2019. Für die konstituierende Sitzung der dritten Berufungsperiode wird die Gemeinsame Expertenkommission sich voraussichtlich im Februar 2019 in Berlin einfinden. Das BVL und das BfArM werden für die Gemeinsame Expertenkommission jeweils ein Mitglied ohne Stimmrecht benennen, die Geschäftsstelle leiten sowie das Fachwissen der beiden Häuser in die Kommissionsarbeit einbringen. Neben den von den Bundesländern und vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu entsendenden Sachverständigen wird die Kommission mit sechs behördenexternen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Forschung und Lehre über ein Ausschreibungsverfahren besetzt.

Aufruf zur Mitarbeit

Expertinnen und Experten, die über fundierte Fachkenntnisse auf den Gebieten der Ernährungsmedizin, Toxikologie, Pharmakologie, Pharmazie, Lebensmitteltechnologie, Lebensmittel- und Arzneimittelanalytik oder Arzneimittelsicherheit, über Produktkenntnisse im Lebensmittelbereich sowie über Kenntnisse zum Lebensmittel- und Arzneimittelrecht verfügen sind aufgerufen, sich bis zum 30. September 2018 für die Mitarbeit in der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen zu bewerben.

Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler finden weitere Informationen auf den Internetseiten der Gemeinsamen Expertenkommission unter http://www.bvl.bund.de/expertenkommission und http://www.bfarm.de/expertenkommission.

Hintergrundinformationen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union. Außerdem ist es für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Im BfArM arbeiten rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Mediziner, Pharmazeuten, Chemiker, Biologen, Juristen, Ingenieure, technische Assistenten und Verwaltungsmitarbeiter. Schwerpunkt der Arbeit des BfArM ist die Zulassung von Fertigarzneimitteln auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes. Dabei wird der gesundheitliche Nutzen, also Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und die pharmazeutische Qualität geprüft. Des Weiteren ist die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit und von Arzneimitteln, die Risikoüberwachung von Medizinprodukten und die Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs Aufgabe des BfArM.

Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist die Erhöhung der Arzneimittel- und damit der Patientensicherheit.

Ausgabejahr 2018
Datum 31.07.2018

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