Höchstmengenempfehlungen zur Verwendung von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln
Datum: 15.03.2018
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) aktualisiert seine Höchstmengenempfehlungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM).
In Deutschland greifen Verbraucher zunehmend zu Nahrungsergänzungsmitteln, die Vitamine und Mineralstoffe sowie eine Reihe sonstiger Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung enthalten können. Auf Ebene der Europäischen Union (EU) sind bisher keine verbindlichen Höchstmengen für Mikronährstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln festgelegt worden. Daher enthält die deutsche Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) eine Liste der zulässigen Vitamin- und Mineralstoffverbindungen in NEM, regelt jedoch nicht die zulässigen Höchstmengen dieser Stoffe. Eine zu hohe Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen kann unerwünschte gesundheitliche Effekte haben.
Einzelne Mitgliedstaaten entwickeln daher eigene Konzepte zur Ableitung sicherer Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in NEM. Vor diesem Hintergrund hat das BfR unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes eine Aktualisierung seiner 2004 publizierten Höchstmengenempfehlungen für NEM vorgenommen. Die Ergebnisse wurden jetzt im Journal of Consumer Protection and Food Safety publiziert. Bei der Ableitung der sicheren Höchstmengen wurden sowohl das Risiko einer unzureichenden Versorgung als auch das Risiko einer übermäßigen Versorgung berücksichtigt.
Hierzu wurden nach Möglichkeit Nährstoffzufuhrdaten aus der Nationalen Verzehrsstudie II mit aktuellen Zufuhrreferenzwerten der D-A-CH Gesellschaften für Ernährung verglichen und die von der EFSA abgeleiteten tolerierbaren höchsten Tagesaufnahmemenge (Tolerable Upper Intake Level, UL) berücksichtigt. Aus der Differenz von Referenzwert und UL wurden sichere Aufnahmemengen für einzelne Mikronährstoffe abgeleitet. Um die zusätzlich Aufnahme durch angereicherte Lebensmittel oder Mehrfacheinnahme von NEM zu berücksichtigen, wurden die sicheren Aufnahmemengen mit Unsicherheitsfaktoren verrechnet. Als Bezugsgruppe dienten Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren. Im Ergebnis stellen die Höchstmengenempfehlungen des BfR sichere Aufnahmemengen für Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene dar, die gleichzeitig ausreichende Möglichkeiten zur Nahrungsergänzung bei geringer Nährstoffzufuhr bieten.
Ausgabejahr
2018
Datum
15.03.2018
Pressekontakt
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit •
Gerichtstraße 49 •
13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250
• Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: *
presse@bvl.bund.de