Technisch vermeidbare Gehalte an Schwermetallen in kosmetischen Erzeugnissen veröffentlicht

Datum: 07.11.2016

Ein kürzlich im Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlichter und frei zugänglicher Artikel gibt einen aktuellen Überblick zu technisch vermeidbaren Gehalten an Schwermetallen, wie Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen und Antimon in kosmetischen Erzeugnissen: Bund, B. J. Verbr. Lebensm. (2016). doi:10.1007/s00003-016-1044-2,

(Hier die deutsche Fassung) https://static-content.springer.com/esm/art%3A10.1007%2Fs00003-016-1044-2/MediaObjects/3_2016_1044_MOESM1_ESM.docx, .

Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist die unbeabsichtigte Anwesenheit dieser Schwermetalle in kosmetischen Mitteln nur dann erlaubt, wenn sie bei guter Herstellungspraxis technisch nicht zu vermeiden ist und die Mittel für die menschliche Gesundheit dennoch sicher sind. Falls Spuren verbotener Stoffe vorliegen, muss im Sicherheitsbericht eines kosmetischen Mittels darauf eingegangen und der Nachweis erbracht werden, dass diese technisch unvermeidbar sind. Mögliche Belastungen mit Schwermetallen sind in solchen kosmetischen Produkten zu erwarten, die hohe Anteile an anorganischen bzw. mineralischen Bestandteilen enthalten, wie z.B. Puder- und Cremeprodukte, dekorative Kosmetik und Zahnpasten.

Um eine aktuelle Datenbasis für repräsentative Orientierungswerte mit einer ausreichenden Probenanzahl und in allen relevanten Produkttypen ableiten zu können, wurden von 2010 bis 2012 entsprechende Untersuchungen im Monitoring durchgeführt. Das Monitoring ist ein bundesweit koordiniertes Kontrollprogramm für Messungen und Bewertungen von Gehalten gesundheitlich nicht erwünschter Stoffe in und auf Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln (http://www.bvl.bund.de/monitoring).

Da es sich bei den untersuchten Schwermetallen um verbotene Stoffe handelt, sollten die Bemühungen um eine weitere Absenkung durch eine verantwortungsvolle Rohstoffauswahl und gute Herstellungspraxis im Sinne des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes aufrechterhalten bleiben.

Die Berücksichtigung der aktualisierten technisch vermeidbaren Gehalte an Schwermetallen in kosmetischen Erzeugnissen soll in zukünftigen bundesweiten Untersuchungen im Rahmen des Monitorings überprüft werden.

Ausgabejahr 2016
Datum 07.11.2016

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de