BVL-Krisenleitfaden veröffentlicht

BVL beschreibt Besondere Aufbauorganisation im Krisenfall

Datum: 23.11.2015

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in den vergangenen Jahren bei der Aufklärung zahlreicher lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche mitgewirkt. EHEC in Sprossen, Noroviren in Erdbeeren, aber auch Pferdefleisch in der Tiefkühllasagne – immer dann, wenn die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet war oder eine massive Täuschung der Verbraucher vorlag, übernahm das BVL die Koordination auf Bundesebene. Das war Grund genug, im September 2014 die zugrundeliegende Organisationsstruktur näher zu erläutern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Strukturen werden regelmäßig, zum Beispiel durch interne und externe Krisenübungen, evaluiert und daraus gewonnene Erkenntnisse umgesetzt. Der Leitfaden wird daher regelmäßig angepasst.

Der Krisenleitfaden gibt einen Einblick in die Organisationsstrukturen sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten des BVL im Rahmen des Krisenmanagements. Er definiert die Begriffe „Ereignis“ und „Krise“ und beschreibt damit verbunden die Besondere Aufbauorganisation (BAO) der Stufen 1 und 2 des BVL.

Detailliert werden die Aufgaben der einzelnen Krisenorganisationseinheiten im BVL vorgestellt. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), ist im BVL-Krisenleitfaden beschrieben.

Der BVL-Krisenleitfaden in der Version 2.0 steht ab sofort über unten stehenden Link zum Download zur Verfügung. Er ist ebenfalls auf der Seite „Aufgaben“ des BVL eingebunden.

Ausgabejahr 2015
Datum 23.11.2015

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de