Fragwürdige Zuschriften zu Registrierung in „Datenbank für Veterinärkontrollnummern“
Datum: 09.01.2015
In den vergangenen Tagen erreichten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Hinweise von Wirtschaftsbeteiligten und Behörden über E-Mails mit Überweisungsvordrucken für eine sogenannte „Registrierung in einer Datenbank für Veterinärkontrollnummern“. Den angeschriebenen Lebensmittelbetrieben wird darin gegen Entrichtung einer sogenannten „Registrierungsgebühr“ in Höhe von 989,50 Euro die Registrierung einer betriebsspezifischen Veterinärkontrollnummer in einer „Datenbank für Veterinärkontrollnummern“ angeboten. Diese E-Mail-Schreiben ohne Absender-Kennung können fälschlicherweise den Eindruck erwecken, dass es sich um einen behördlichen Zahlungsbescheid handelt.
Das BMEL und das BVL stellen klar, dass diese Benachrichtigungen NICHT von einer Behörde oder einer anderen staatlichen Stelle stammen.
Weitere Informationen finden Sie in dieser Pressemitteilung des BMEL.
Ausgabejahr
2015
Datum
09.01.2015
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