Neue Allgemeinverfügungen für Nahrungsergänzungsmittel
Datum: 14.04.2014
Das BVL hat Allgemeinverfügungen für Nahrungsergänzungsmittel erlassen. Den vollständigen Text der Allgemeinverfügungen finden Sie hier:
Nahrungsergänzungsmittel
- Nahrungsergänzungsmittel mit Zusatz von Coenzym Q10 (BVL 14/01/002)
- Nahrungsergänzungsmittel mit Zusatz von L-Tryptophan (BVL 14/01/004)
Wegen der Grundsätze des freien Warenverkehrs dürfen Lebensmittel, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union im Verkehr befinden, in andere Mitgliedstaaten verbracht und dort in den Verkehr gebracht werden, auch wenn sie den dort national geltenden Vorschriften nicht entsprechen.
Es muss allerdings beim BVL ein Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB gestellt werden. Eine Allgemeinverfügung wird vom BVL erlassen, wenn nicht zwingende Gründe des Gesundheitsschutzes entgegenstehen.
Ausgabejahr
2014
Datum
14.04.2014
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