Neue Allgemeinverfügungen für Nahrungsergänzungsmittel und Erfrischungsgetränke

Datum: 25.02.2014

Das BVL hat Allgemeinverfügungen für Nahrungsergänzungsmittel und Erfrischungsgetränke erlassen. Den vollständigen Text der Allgemeinverfügungen finden Sie hier:

Nahrungsergänzungsmittel

Erfrischungsgetränke

Wegen der Grundsätze des freien Warenverkehrs dürfen Lebensmittel, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union im Verkehr befinden, in andere Mitgliedstaaten verbracht und dort in den Verkehr gebracht werden, auch wenn sie den dort national geltenden Vorschriften nicht entsprechen.

Es muss allerdings beim BVL ein Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB gestellt werden. Eine Allgemeinverfügung wird vom BVL erlassen, wenn nicht zwingende Gründe des Gesundheitsschutzes entgegenstehen.

Ausgabejahr 2014
Datum 25.02.2014

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