Wer ist zuständig für die Zulassung von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukte?

Diese Produkte können zwar teilweise dieselben Wirkstoffe enthalten. Wegen ihrer unterschiedlichen Bestimmung gelten für sie aber separate gesetzliche Regelungen und Kriterien für die Zulassung. Ein Arzneimittel muss beispielsweise gemäß dem Arzneimittelgesetz zugelassen werden, ein Pflanzenschutzmittel gemäß dem Pflanzenschutzmittelgesetz. Folgende Behördensind in Deutschland zuständig für Zulassung oder Koordination der Genehmigungsverfahren:

  • Biozidprodukte: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Arzneimittel: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
  • Tierarzneimittel: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
  • Pflanzenschutzmittel: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit(BVL)