Was ist der Unterschied zwischen einem Pestizid, einem Pflanzenschutzmittel und einem Biozidprodukt?

Pestizide werden in der EU, je nach ihrem Verwendungszweck, aus fachlicher und rechtlicher Sicht in zwei Kategorien unterteilt: in Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte:

Pflanzenschutzmittel sind zur direkten Anwendung an Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen (Erntegüter wie Getreide, Obst oder Gemüse) bestimmt, hauptsächlich in der Landwirtschaft. Ihre Zulassung und die Genehmigung der in ihnen enthaltenen Wirkstoffe regelt die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Pflanzenschutzmittel dürfen nur zugelassen werden, wenn sie die Gesundheit und das Grundwasser nicht schädigen und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel in Deutschland.

Biozidprodukte dienen der Vorbeugung oder Bekämpfung von Organismen, die für die Gesundheit von Mensch oder Tier schädlich sind, oder die natürliche oder gefertigte Materialien schädigen.

Die „Biozid-Verordnung“ (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) regelt den Verkauf und die Verwendung von Biozidprodukten und damit behandelten Waren. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin  die zuständige Behörde für die Zulassung von Biozidprodukten.