Was bedeutet "vergleichende Bewertung"?

Wirkstoffe, die bestimmte Kriterien in Hinsicht auf die Gesundheit oder die Umwelt nicht erfüllen, werden auf EU-Ebene als "zu ersetzende Wirkstoffe" deklariert. Pflanzenschutzmittel, die solche Substitutionskandidaten enthalten, dürfen nur zur Anwendung zugelassen werden, wenn es keine wirtschaftlichen und praktikablen Alternativen gibt, die deutlich sicherer für Mensch oder Umwelt sind, oder wenn sie im Resistenzmanagement unverzichtbar sind. Diese Abwägung wird im Zulassungsverfahren für die Pflanzenschutzmittel vorgenommen und soll die spezifische Situation in den jeweiligen Mitgliedstaaten berücksichtigen. Die vergleichende Bewertung ist bereits in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vorgesehen, wurde aber erst 2015 praktisch eingeführt; Stichtag war der 1. August 2015 für den Antragseingang.

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