Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Rückruf oder Rücknahme eines Produkts: Was finde ich im Portal?

Bei den auf dem Portal veröffentlichten Warnungen handelt es sich vorwiegend um Hinweise der Behörden auf Rückrufe von Unternehmen für gesundheitsgefährdende Produkte.

Ein Rückruf betrifft Verbraucherinnen und Verbraucher direkt: Sie werden aktiv auf den Rückruf hingewiesen und aufgefordert, ein Produkt nicht zu verzehren oder zu verwenden, sondern es zurückzugeben. (Damit ist die Erstattung des Kaufpreises verbunden, auch ohne Kaufbeleg und in jeder Verkaufsstelle für dieses Produkt). Der sogenannte Rückruf erfolgt, wenn andere Maßnahmen zur Erzielung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus nicht mehr ausreichend sind. Ein Unternehmen muss die Öffentlichkeit effektiv über den Rückruf und den Grund des Rückrufs informieren. Behörden können diesen Rückruf auf dem Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlichen. Die Bedingungen dafür sind im LFGB rechtlich geregelt.

Eine Rücknahme soll ein gesundheitsgefährdendes Produkt bereits aus dem Verkehr ziehen, bevor es Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht. Das Produkt soll durch Beteiligte wie Supermärkte oder sonstige Verkaufsstellen nicht weiterverkauft werden. Bei einer Rücknahme informieren sich die Unternehmen entlang der Lieferkette möglichst schnell gegenseitig.