Genehmigung für Prüfungen nach §10 TAMG - Anhang 4: Wartezeiten für lebensmittelliefernde Tiere
Informationen und erforderliche Angaben zum Antrag auf Festlegung von Wartezeiten nach § 10 TAMG für lebensmittelliefernde Tiere, die in klinischen Prüfungen oder Rückstandsprüfungen eingesetzt werden sollen
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