Pflanzenschutz-Gebührenverordnung gültig bis 30. September 2021 (pdf)

Verordnung über die Kosten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Julius Kühn-Instituts im Pflanzenschutzbereich (Pflanzenschutz-Gebührenverordnung) vom 22. Oktober 2013.

Für gebührenfähige Leistungen, die vor dem 1. Oktober 2021 beantragt oder begonnen aber noch nicht vollständig erbracht wurden, gelten gemäß der Übergangsvorschrift in § 7 BMELBGebV die gebührenrechtlichen Vorschriften dieser Verordnung.

Ab dem 1. Oktober 2021 gilt die neue Besondere Gebührenverordnung BMELBGebV vom 13. Juli 2021.