Pflanzenschutz-Gebührenverordnung gültig bis 30. September 2021 (pdf)
Verordnung über die Kosten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Julius Kühn-Instituts im Pflanzenschutzbereich (Pflanzenschutz-Gebührenverordnung) vom 22. Oktober 2013.
Für gebührenfähige Leistungen, die vor dem 1. Oktober 2021 beantragt oder begonnen aber noch nicht vollständig erbracht wurden, gelten gemäß der Übergangsvorschrift in § 7 BMELBGebV die gebührenrechtlichen Vorschriften dieser Verordnung.
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