Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Formular zur Mitteilung der Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung

Zulassungsinhaber von Pflanzenschutzmitteln, deren Kennzeichnung noch nicht der CLP-Verordnung entspricht, werden aufgefordert, die neue Kennzeichnung dem BVL mit diesem Formular mitzuteilen. (Es genügt, das Tabellenblatt „Product data“ auszufüllen; die übrigen Tabellenblätter sind als Hilfestellung gedacht.)