Wichtige Informationen zur Online-Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln
Nahrungsergänzungsmittel können online angezeigt werden. Das Online-Formular zur Anzeige nach § 5 NemV steht Ihnen hier zur Verfügung:
Klick auf das Bild öffnet das Online-Anzeigeformular des BVL für Nahrungsergänzungsmittel
Wichtige Informationen zur Online-Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie im untenstehenden PDF.