Die Ziele der EU-Tierarzneimittel-Verordnung
Mit der EU-Tierarzneimittel-Verordnung sind erstmals in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltende, harmonisierte Vorschriften erlassen worden. Diese umfassen die Bereiche der Herstellung, Zulassung, Pharmakovigilanz, Ein- und Ausfuhr sowie der Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln. Die Verordnung wird die bislang gültige Richtlinie 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodex für Tierarzneimittel ablösen, die durch das Arzneimittelgesetz (AMG) in nationales Recht umgesetzt wurde.
Die Verfügbarkeit sicherer und wirksamer Tierarzneimittel ist essentiell - zum Schutz der Tiere selbst, aber auch zum Schutz des Menschen vor der Übertragung von Krankheiten durch Tiere, den sogenannten Zoonosen. Die neue EU-Tierarzneimittel-Verordnung soll dies sicherstellen, durch eine zeitgemäße und anwendungsbereite Gesetzgebung.
Mit der Verabschiedung der EU-Tierarzneimittel-Verordnung werden im Wesentlichen sechs Ziele verfolgt:
- die Harmonisierung des Europäischen Binnenmarktes für Tierarzneimittel
- die Stärkung des Europäischen Binnenmarktes
- die Reduktion des Verwaltungsaufwandes
- das Fördern von Innovationen
- das Bieten von Anreizen, um die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln zu erhöhen
- die Verstärkung der Maßnahmen der EU im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen
Die Neuerungen, die durch die Verordnung auf uns zukommen, betreffen alle – die pharmazeutischen Unternehmen und die zuständigen Bundes- und Landesbehörden, aber ebenso auch die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte, die Landwirtinnen und Landwirte, die Tierhalterinnen und Tierhalter.
Einige aus unserer Sicht wichtige Änderungen, die die tierärztliche Praxis betreffen, sind in der nachfolgenden Abbildung für Sie dargestellt.