The overriding aim of public relations at the BVL is to increase the trust consumers have in the state institutions for food safety through transparency. To do this, the BVL goes beyond conventional information instruments such as press releases, publications and press conferences.
Kategorie der Nachricht: Press ReleaseDate: 02.04.2009
Hintergrundinformation: Stand der Zulassungen von Neonikotinoid-haltigen Saatgutbehandlungsmitteln
Die Zulassungen von Saatgutbehandlungsmitteln für Mais mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonikotinoide, namentlich Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, ruhen weiterhin. Am 15. Mai 2008 hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und …
Kategorie der Nachricht: Press ReleaseDate: 09.03.2009
BVL legt Jahresbericht zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2007 vor
Bund und Länder legen Bericht über die Einhaltung von Vorschriften des Pflanzenschutzrechts beim Verkauf und bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vor
Im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm werden der Handel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln systematisch überwacht. Die Durchführung der Kontrollen und die Ahndung von Verstößen liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer. Das BVL koordiniert …
Kategorie der Nachricht: Press ReleaseDate: 18.02.2009
BVL genehmigt Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers
"Force 1.5 G" darf durch streng befristete Ausnahmegenehmigung des BVL in Befallsgebieten angewendet werden
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute in Braunschweig für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels "Force 1.5 G" eine auf 120 Tage befristete Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Genehmigung gilt ausschließlich zur …
Kategorie der Nachricht: Press ReleaseDate: 09.02.2009
Maissaatgut darf wieder mit "Mesurol flüssig" behandelt werden
Zulassungen für Neonicotinoide ruhen wegen Bienengefährlichkeit weiter
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 9. Februar 2009 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels "Mesurol flüssig" mit Auflagen wieder in Kraft gesetzt. Es darf damit wieder vertrieben und angewendet werden. Das …
We use cookies to enable you to make the best possible use of our website. Cookies necessary for operating the website are set. You can also allow cookies for statistics purposes. You can change privacy settings or directly allow all cookies. Click here for the Privacy Policy.