Von A bis Z: Im Glossar werden die Fachbegriffe und Fremdwörter erklärt, die im Internetauftritt, aber auch in den Publikationen des BVL vorkommen.
Das Glossar des BVL
In unserem Internet-Auftritt und in vielen unserer Publikationen stoßen Sie auf Fachbegriffe und Fremdwörter, die Ihnen vielleicht nicht so geläufig sind. Einen Großteil der Begriffe haben wir hier aufgeführt.
Im Pflanzenschutz:
Stoff, der dazu bestimmt ist, die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen, ohne ihrer Ernährung zu dienen. Wachstumsregler gelten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 als Pflanzenschutzmittel.
Wartezeit
Wartezeit bei Pflanzenschutzmitteln:
Die Richtlinie 91/414/EWG definiert in Artikel 16 Nr. 1 m Sicherheitswartezeiten als Zeit zwischen Anwendung und
Aussaat oder Pflanzung der zu schützenden Kultur,
Ansaat oder Pflanzung nachfolgender Kulturen,
Zugang von Menschen oder Tieren,
Ernte,
Verwendung oder Verbrauch
Wartezeit bei Futtermitteln:
Nach der Verfütterung von Futtermittelzusatzstoffen wie z. B. von Kokzidiostatika kann die Einhaltung einer Wartezeit erforderlich sein. Die Wartezeit umfasst den Zeitraum nach dem Absetzen des Futtermittelzusatzstoffs, der erforderlich ist, damit Rückstände vom Futtermittelzusatzstoff im Lebensmittel bis unter die zulässige Rückstandshöchstmenge sinken können.
Wartezeit bei Tierarzneimitteln:
Bei Tierarzneimitteln ist die Wartezeit im Arzneimittelgesetz definiert als die Zeit, die bei bestimmungsgemäßer Anwendung des Arzneimittels nach der letzten Anwendung des Arzneimittels bei einem Tier bis zur Gewinnung von Lebensmitteln, die von diesem Tier stammen, zum Schutz der öffentlichen Gesundheit einzuhalten ist. Die Wartezeit stellt sicher, dass Rückstände in diesen Lebensmitteln die festgesetzten Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs nicht überschreiten.
Quelle: § 4 Nr. 12 Arzneimittelgesetz
Wettbewerbszentrale
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.
Wirkung von Pflanzenschutzmitteln, die von der Pflanze über die Blätter oder die Wurzeln in das Gefäßleitungssystem aufgenommen und im Saftstrom weitergeleitet werden.
In der Medizin / Pharmazie:
generalisierte, d. h. den ganzen Organismus betreffende Wirkung eines Arzneistoffes, der über den Blutkreislauf auf den ganzen Körper wirkt
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