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Glossar

Von A bis Z: Im Glossar werden die Fachbegriffe und Fremdwörter erklärt, die im Internetauftritt, aber auch in den Publikationen des BVL vorkommen.


Das Glossar des BVL

In unserem Internet-Auftritt und in vielen unserer Publikationen stoßen Sie auf Fachbegriffe und Fremdwörter, die Ihnen vielleicht nicht so geläufig sind. Einen Großteil der Begriffe haben wir hier aufgeführt.

BAFA

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Zum Thema

BAuA

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Zum Thema

BBS (Beauftragter für biologische Sicherheit)

Der BBS ist eine Person oder eine Mehrheit von Personen (Ausschuss für Biologische Sicherheit), die die Erfüllung der Aufgaben des Projektleiters überprüft und den Betreiber berät.

Quelle: § 3 Abs. 9 Gentechnik-Gesetz

Bedarfsgegenstände

Zu den Bedarfsgegenständen gehören nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder mit dem Menschen in Berührung zu kommen.

Beistoffe in Pflanzenschutzmitteln

Beistoffe oder Formulierungshilfstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die neben den technischen Wirkstoffen in einem Pflanzenschutzmittel enthalten sind und dem Produkt die gewünschten Eigenschaften verleihen. Beistoffe sorgen z. B. für die Verteilung der Wirkstoffe in der Spritzlösung und die Lagerstabilität. Beistoffe können aus mehreren Komponenten (Beistoffsubstanzen) bestehen. Beispiele für Beistoffe sind Lösemittel, Emulgatoren, Haftmittel, Stabilisatoren und Schaumverminderer.

Benehmen

"Benehmen" bedeutet im verwaltungsrechtlichen Sprachgebrauch, dass die Stellungnahmen einer oder mehrerer Behörden eingeholt und bei einer Entscheidung berücksichtigt werden. Im Gegensatz zum "Einvernehmen" muss jedoch keine Einigkeit zwischen den Behörden erzielt werden. Benehmensbehörden haben also kein Vetorecht.

Zum Thema

Benzo(a)pyren

Benzo(a)pyren ist eine chemische Verbindung aus Kohlenstoff und Wasserstoff. Aufgrund ihrer chemischen Struktur gehört die Substanz zu einer großen Gruppe chemischer Substanzen, den „Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen“, eher bekannt und zusammengefasst unter der Kurzform „PAK“.

Benz(a)pyren wirkt krebsauslösend, erbgutschädigend und reproduktionstoxisch, weil es Zellen der Keimbahn schädigen kann. Es kann bei Verbrennungsprozessen von pflanzlichen Materialien wie Holzkohle, Tabak oder Erdöl beziehungsweise Mineralöl entstehen.

Benzo(a)pyren ist sehr stabil und kann sich in der Umwelt anreichern. Das ist der Grund dafür, dass die Substanz im Wasser und im Boden vorkommen kann. Die Substanz wurde beispielsweise in Wasserlebewesen wie Muscheln nachgewiesen, kann jedoch auch in verarbeiteten Lebensmitteln wie beispielsweise Räucherfisch oder Speiseölen vorkommen. Aber auch in anderen Erzeugnissen, die aus Erdöl hergestellt wurden, kann die Substanz enthalten sein. Das betrifft Verbraucherprodukte aus Gummi oder Kunststoff, beispielsweise Spielzeug, Werkzeuggriffe, Badeschuhe und Einweghandschuhe.

Benzo(a)pyren ist, ebenso wie PAK, unerwünscht in Lebensmitteln und in allen Erzeugnissen, die dazu bestimmt sind, in Kontakt mit den Menschen zu kommen. Aufgrund dessen wurden für Benzo(a)pyren und PAK Höchstwerte für die jeweiligen Lebensmittel oder Verbraucherprodukte festgelegt. Die Einhaltung der Höchstwerte wird von den zuständigen Behörden in den Bundesländern regelmäßig oder bezogen auf einen Anlass kontrolliert. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert bestimmte Programme für die Kontrollen. Darüber hinaus ist am BVL das „Nationale Referenzlabor für Prozesskontaminanten“ angesiedelt. Unter anderem werden hier Analysemethoden für Benzo(a)pyren und PAK entwickelt, optimiert und validiert, Testmaterialien hergestellt und vergleichende Tests zwischen Laboren durchgeführt.

Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher

  • Die Entstehung von Benzo(a)pyren und PAK minimieren, beispielsweise beim Grillen: Einsatz von Grillschalen oder eines Elektrogrills. Auch sollte starke Rauchentwicklung vermieden werden. Daher keine Flüssigkeiten wie Bier zum Löschen verwenden.
  • Verbraucherprodukte wie Spielzeug, Schuhe, Sportartikel oder ähnliches aus Gummi oder Kunststoff mit deutlich unangenehmem Geruch nicht verwenden und aus dem Haushalt entfernen.
  • Aktuelle Warnungen und Rückrufe bei Überschreitungen der Höchstgehalte finden Sie auf www.lebensmittelwarnung.de

Weitere Informationen

Beobachtungswert (Acrylamidgehalt)

Der Beobachtungswert ermöglicht es, Veränderungen der Acrylamidgehalte oberhalb des maximalen Signalwerts von 1000 Mikrogramm je Kilogramm zu dokumentieren. Beispiel: Löslicher Kaffee ist relativ hoch mit Acrylamid belastet, so dass ein maximaler Signalwert von 1000 µg/kg festgelegt wurde. Der tatsächlich errechnete Signalwert hätte für das Jahr 2004 bei 2380 µg/kg gelegen und stellt dann, da er über dem maximalen Signalwert von 1000 µg/kg liegt, nur einen Beobachtungswert dar. Im Jahr 2005 sank der Beobachtungswert auf 1030 µg/kg. Der Signalwert bleibt auch in der Berechnung für 2005 bei 1000 µg/kg. Läge der errechnete Wert 2006 bei 900 µg/kg, so gäbe es keinen Beobachtungswert mehr. Der Signalwert sänke dann auf 900 µg/kg.

Es kommt auch vor, dass die Acrylamidgehalte in einer Warengruppe im Vergleich zum Vorjahr wieder ansteigen, so dass theoretisch auch der Signalwert angehoben werden müsste. Da das Minimierungskonzept aber vorsieht, dass einmal erreichte Signalwerte nicht wieder aufgegeben werden, spiegelt der Beobachtungswert in diesem Fall auch Misserfolge bei der Acrylamidminimierung wider. Beispiel: 2003 wurde ein Signalwert von 575 Mikrogramm je Kilogramm für feine Backwaren aus Mürbeteig erreicht. 2004 nahmen jedoch die Acrylamidgehalte in dieser Warengruppe im Vergleich zum Vorjahr wieder zu, so dass die Neuberechnung des Signalwerts eigentlich einen Signalwert von 760 Mikrogramm/Kilogramm ergeben hätte. Der Wert von 760 Mikrogramm stellt dann für 2004 den Beobachtungswert dar, der Signalwert bleibt im Beispielfall bei den im Vorjahr erreichten 575 µg/kg.

Bestimmungsgrenze

Die geringste Menge eines Stoffes, die mengenmäßig eindeutig und sicher bestimmt (quantifiziert) werden kann, heißt "Bestimmungsgrenze". Sie ist von dem verwendeten Verfahren und den Geräten abhängig und liegt über der jeweiligen Nachweisgrenze.

Im Bericht zum Lebensmittelmonitoring des BVL wird in der Regel nicht zwischen diesen beiden Grenzen unterschieden und alle Rückstände, die unter der Bestimmungsgrenze liegen, werden als „nicht nachgewiesen“ angeführt. Diese Ungenauigkeit wird in Kauf genommen, um den Bericht verständlich und leicht lesbar zu gestalten.

Betastrahlung

Teilchenstrahlung in Form von Elektronen (Betateilchen). Das Durchdringungsvermögen von Betateilchen beträgt in Luft einige Zentimeter bis Meter, in Weichteilgewebe oder Kunststoff wenige Millimeter bis Zentimeter.

BfArM

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Zum Thema

BfN

Bundesamt für Naturschutz

Zum Thema

BfR

Bundesinstitut für Risikobewertung

Zum Thema

Biosafety Clearing House (BCH)

Informationsstelle für biologische Sicherheit nach Art. 20 des Cartagena Protokolls

Blattherbizid

Herbizide, die von den grünen, oberirdischen Teilen der Pflanzen aufgenommen werden. Man unterteilt in Kontaktherbizide und systemische Herbizide.

BLE

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Zum Thema

BMEL

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Zum Thema

BMG

Bundesministerium für Gesundheit

Zum Thema

BMU

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Zum Thema

BMUB

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Zum Thema

BMWi

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Zum Thema

Bodenherbizide

Herbizide, die vornehmlich über den Boden und dann durch die Wurzeln in die Pflanzen gelangen

Bromid

Bromid ist ein natürlich vorkommender Stoff und ist damit in allen Proben zumindest in Spuren vorhanden. Wenn höhere Gehalte gefunden werden, kann dies aus der Anwendung von bromhaltigen Begasungsmitteln zur Bodenbehandlung oder in der Vorratshaltung herrühren.

Bromocyclen

Bromocyclen wurde gezielt als Akarizid oder Insektizid an warmblütigen Nutztieren angewandt. Außerdem kommt es zu spezifischen, in ihrem Zustandekommen noch nicht völlig erklärbaren Belastungen von Oberflächengewässern aus den Abläufen einzelner Klärwerke. Es vermag offensichtlich deren Reinigungsstufen zu passieren. Aufgrund seiner hohen Persistenz und Lipophilie kann es in der aquatischen Nahrungskette angereichert werden und ist daher sowohl in Wildfischen aus Binnengewässern als auch in Zuchtfischen aus Aquakulturen anzutreffen, die Wasser aus zivilisatorisch kontaminierten Fließgewässern entnehmen.

BTEX

Abkürzung für die aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol und die Xylole. BTEX-Aromaten kommen im Steinkohleteer vor, werden aber meist aus Erdöl gewonnen.

Sie dienen im Benzin zur Erhöhung der Oktanzahl und werden außerdem als Löse- und Entfettungsmittel oder als Rohstoff in der chemischen Industrie eingesetzt.