Von A bis Z: Im Glossar werden die Fachbegriffe und Fremdwörter erklärt, die im Internetauftritt, aber auch in den Publikationen des BVL vorkommen.
Das Glossar des BVL
In unserem Internet-Auftritt und in vielen unserer Publikationen stoßen Sie auf Fachbegriffe und Fremdwörter, die Ihnen vielleicht nicht so geläufig sind. Einen Großteil der Begriffe haben wir hier aufgeführt.
Zearalenon wird als Stoffwechselprodukt der Fusarienpilze (Fusarium graminearum) gebildet. Es besitzt östrogene und anabolische Wirksamkeit; seine akute Toxizität wird als gering eingeschätzt.
Zearalenon entsteht vor allem in Mais und Getreide bei kühlen, feuchten Tem-peraturen. 2004 wurde in Getreideerzeugnisse eine Höchstmenge von 50 µg/kg festgelegt.
ZKBS
Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
Zoonosen
Als Zoonosen bezeichnet man Erkrankungen, die vom Tier auf den Menschen und umgekehrt vom Menschen auf das Tier übertragbar sind. Sie können durch Viren, Bakterien, Pilze, Protozoen und Parasiten verursacht werden.
Zoonosen kann man weiter unterteilen in:
Zooanthroponose: Tierkrankheit, die auf den Menschen übertragen wird.
Anthropozoonose: Humanerkrankung, die auf ein Tier übertragen wird.
Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 definiert Zusatzstoffe für Pflanzenschutzmittel als Stoffe oder Zubereitungen, die aus Beistoffen oder Zubereitungen mit einem oder mehreren Beistoffen bestehen, in der dem Verwender gelieferten Form und in Verkehr gebracht mit der Bestimmung, vom Verwender mit einem Pflanzenschutzmittel vermischt zu werden, um dessen Wirkung oder andere pestizide Eigenschaften zu verstärken.
Zusatzstoffe sollen die Eigenschaften von Lebensmitteln verbessern, ihren Geschmack beeinflussen, das Aussehen, die Haltbarkeit verbessern oder die technologische Verarbeitung erleichtern. EU-weit sind rund 320 Zusatzstoffe zugelassen.
Zusatzstoffe in Lebensmitteln, Kennzeichnung
Kennzeichnung von Zusatzstoffen – E-Nummern
Statt der vielfach komplizierten chemischen Bezeichnungen werden Zusatzstoffe mit E-Nummern gekennzeichnet. "E" steht dabei für EG bzw. EU und bedeutet, dass der Zusatzstoff für den Verbrauch in der Europäischen Union zugelassen ist. Da Verbraucher aus der reinen E-Nummer nicht auf die Art und die Verwendung eines Zusatzstoffes schließen können, muss zusätzlich der Klassenname angegeben werden. Das gilt auch für unverpackte Ware.
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