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Glossar

Von A bis Z: Im Glossar werden die Fachbegriffe und Fremdwörter erklärt, die im Internetauftritt, aber auch in den Publikationen des BVL vorkommen.


Das Glossar des BVL

In unserem Internet-Auftritt und in vielen unserer Publikationen stoßen Sie auf Fachbegriffe und Fremdwörter, die Ihnen vielleicht nicht so geläufig sind. Einen Großteil der Begriffe haben wir hier aufgeführt.

Safener

Im Pflanzenschutz: Stoff, der einem Pflanzenschutzmittel beigefügt wird, um die phytotoxische Wirkung der Zubereitung auf bestimmte Pflanzen zu unterdrücken oder zu verringern. Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sieht vor, für Safener (und Synergisten) ein gemeinschaftliches Bewertungsverfahren und eine Positivliste einzuführen.

Salmonellen

Salmonellen sind Bakterien, deren Stoffwechselprodukte beim Menschen eine akute Darmentzündung, die Salmonellose, auslösen können.

Zum Thema

Schädlingsbekämpfungsmittel

Schädlingsbekämpfungsmittel dienen der Bekämpfung und Abwehr von Schadorganismen und Lästlingen (Gliedertiere, Würmern, Nagern etc). In der Europäischen Union gibt es getrennte Regelungen für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte (nicht-landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfungsmittel).

Schlachtabfall/Schlachtabfälle/Schlachtnebenprodukte

Bei der Schlachtung von Nutztieren fällt eine Reihe von Schlachtnebenprodukten an, die, wie auch der Tierkörper, im Rahmen der Fleischbeschau als genusstauglich (für die menschliche Ernährung geeignet) oder genussuntauglich eingestuft werden.

Zu den Schlachtnebenprodukten gehören beispielsweise Knochen, Haut und Bindegewebe. Sind diese genusstauglich können sie zur Herstellung von Speisegelatine verwendet werden. Auch genussuntaugliche Schlachtnebenprodukte können unter Einhaltung bestimmter Vorschriften und Bedingungen zur Weiterverarbeitung genutzt werden. Aus Gemischen von Knochen und Schlachtabfällen werden Fett und Eiweiß ausgeschmolzen, die Ausgangsprodukte für z. B. Futtermittel, Kosmetika, Arzneimittel sind oder in technischen Produkten Anwendung finden. Schlachtabfälle werden u. a. als frisches Ausgangsmaterial für die Herstellung von Heimtierfutter verwendet.

In der EU gilt seit 1. Mai 2003 die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte. Sie regelt den Umgang mit diesen Stoffen. Die Verordnung stellt strenge Anforderungen an die Sammlung, Lagerung, Handhabung, Verarbeitung, Verwendung und Entsorgung von tierischen Nebenprodukten. Im Sinne der Verordnung werden Nebenprodukte in drei Kategorien eingeteilt:


  1. Material der Kategorie 1 enthält beispielsweise tierische Nebenprodukte mit dem höchsten Risiko (z. B. TSE, Rückstände verbotener Stoffe, Wild- und Zootiere) und muss vollständig als Abfall entsorgt werden - entweder durch Verbrennung oder durch Verbringung auf Deponien nach vorheriger Hitzebehandlung.
  2. Material der Kategorie 2 enthält z. B. Nebenprodukte, die das Risiko anderer Krankheiten tragen (im Betrieb verendete Tiere oder Tiere, die zur Eindämmung von Krankheiten getötet wurden). Sie dürfen nach entsprechender Behandlung z. B. zur Biogaserzeugung, Kompostierung oder Fettverarbeitung verwendet werden, nicht jedoch zur Futtermittelherstellung.
  3. Material der Kategorie 3 umfasst u. a. Schlachtkörperteile, die nach dem Gemeinschaftsrecht genusstauglich sind, die jedoch aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind; Schlachtkörperteile, die als genussuntauglich abgelehnt werden, die jedoch keine Anzeichen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit zeigen und die von Schlachtkörpern stammen, die genusstauglich sind; Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn von Tieren, die nach einer Schlachttieruntersuchung in einem Schlachthof geschlachtet wurden; Blut von anderen Tieren als Wiederkäuern, die nach einer Schlachttieruntersuchung in einem Schlachthof geschlachtet wurden; tierische Nebenprodukte, die bei der Gewinnung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen angefallen sind, einschließlich entfetteter Knochen und Grieben.

Material der Kategorie 3 ist unverzüglich abzuholen, abzutransportieren, zu kennzeichnen und durch Verbrennen in einer zugelassenen Verbrennungsanlage direkt als Abfall zu beseitigen; als Rohstoff in einem zugelassenen Heimtierfutterbetrieb zu verwenden; in einem zugelassenen Verarbeitungsbetrieb nach einer speziellen Verarbeitungsmethode zu verarbeiten; in einer technischen Anlage aufzubereiten oder in einer Biogas- oder Kompostieranlage zu verarbeiten; im Fall von Küchen- und Speiseabfällen in einer Biogasanlage zu verarbeiten oder zu kompostieren; im Fall von Fischmaterial zu silieren oder zu kompostieren.

Die Verordnung trifft genaue Regelungen wie die Behandlung Verarbeitung, Lagerung, Beförderung und Kennzeichnung der Erzeugnisse zu erfolgen hat.

Schwermetalle

Metallische Elemente hoher Dichte (größer als 5 g/cm3)

Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS)

Wissenschaftlicher Ausschuss der Europäischen Kommission, der Meinungen zu Gesundheits- und Sicherheitsrisiken von Nicht-Lebensmitteln (z.B. Kosmetik, Spielzeug, Textilien, Haushaltsprodukte) abgibt.

Zum Thema

Separatorenfleisch

"Separatorenfleisch": ein Erzeugnis, das durch Ablösung des an fleischtragenden Knochen nach dem Entbeinen bzw. an den Geflügelschlachtkörpern haftenden Fleisches auf maschinelle Weise so gewonnen wird, dass die Struktur der Muskelfasern sich auflöst oder verändert wird.

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 853/2004

Sicherheitsstufe

Gentechnische Arbeiten, die in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden, werden auf der Grundlage ihres Gefährdungspotenzials vier Sicherheitsstufen zugeordnet, wobei Arbeiten ohne Gefährdungspotenzial in die Sicherheitsstufe 1, Arbeiten mit geringem Gefährdungspotenzial in die Sicherheitsstufe 2, Arbeiten mit mäßigem Gefährdungspotenzial in die Sicherheitsstufe 3 und Arbeiten mit hohem Gefährdungspotenzial in die Sichererheitsstufe 4 eingestuft werden.

Vgl. GenTG § 3 Abs. 10.

Signalwert (Acrylamidgehalt)

Wie wird der Signalwert ermittelt? In den jeweiligen Warengruppen werden die am höchsten belasteten Produkte identifiziert. Der unterste Acrylamidwert dieser zehn Prozent am höchsten belasteten Lebensmittel wird dann als Signalwert festgelegt. Grundsätzlich gilt ein maximaler Signalwert von 1000 µg/kg. Wird der Signalwert oder ein Gehalt von mehr als 1000 µg/kg überschritten, so treten die Überwachungsbehörden der Länder in einen Minimierungsdialog mit den betroffenen Herstellern ein. Durch Änderungen der Rezeptur oder des Herstellungsverfahrens wird dann versucht, den Acrylamidgehalt zu reduzieren. Die dadurch erreichten niedrigeren Konzentrationen fließen im darauf folgenden Jahr in die neue Signalwert-Berechnungen ein. Dadurch erfolgt eine kontinuierliche Verminderung der Acrylamidgehalte in den betroffenen Lebensmitteln.

SML (Specific Migration Limit)

Spezifischer Migrationsgrenzwert für bestimmte Stoffe in Lebensmittel-Kontaktmaterialien. Der SML legt fest, wieviel von einer Substanz höchstens aus der Verpackung eines Lebensmittels in das Lebensmittel übergehen (migrieren) darf.

Spezifischer Erkennungsmarker (unique identifier - uid)

Nach Regelungen der OECD aus Buchstaben und Zahlen (alphanumerisch) zusammengesetze eindeutige Kennzeichnung genau eines bestimmten gentechnisch veränderten Organismus (Transformationsereignisses). Pflicht für jeden GVO, der für das Inverkehrbringen zugelassen worden ist

Quellen: Verordnung (EG) Nr. 65/2004, OECD-Dokument ENV/JM/MONO(2002)7/REV1

Standortregister

Register, in dem alle Flächen mit Freisetzungen oder Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen gespeichert und veröffentlicht werden.

Supervised Trials – (Überwachte Versuche)

Wissenschaftliche Studien, in denen Schädlingsbekämpfungsmittel an Erntegütern oder Tieren gemäß spezifischen Bedingungen mit der Absicht angewandt werden, handelsübliche Praktiken wiederzugeben, um danach die geernteten Güter oder Gewebe der geschlachteten Tiere auf das Vorhandensein von Schädlingsbekämpfungsmittelrückständen zu analysieren. Im allgemeinen sind die spezifischen Bedingungen solche, die den bestehenden oder vorgeschlagenen Verfahren der guten landwirtschaftlichen Praxis (GAP) ähnlich sind.

Supervised Trials Median Residue – STMR

Der STMR ist als Medien der Rückstandswerte (einer aus jedem Versuch) aus überwachten Versuchen, die unter maximalen GAP-Bedingungen durchgeführt werden, abgeschätzt und er beinhaltet die vom JMPR zur Schätzung der Nahrungsaufnahme definierten Rückstandskomponenten. Bei einigen Erzeugnissen, wie z. B. Bananen, können die STMR-Werte direkt von den Mengen abgeleitet werden, die im essbaren Teil gemessen wurden, sofern Daten verfügbar sind.

Supervised Trials Medina Residue – Processing – STMR-P

Der Verarbeitungsrückstandsmedianwert aus überwachten Versuchen (STMR-P) ist die im Lebensmittel erwartete Rückstandsmenge (ausgedrückt in mg Rückstand pro kg Lebensmittel), nachdem ein Schädlingsbekämpfungsmittel unter maximalen GAP-Bedingungen angewandt wurde und das Erzeugnis gemäß den hauptsächlichen Verfahren verarbeitet wurde, die der Zubereitung des Lebensmittels vor dem Verzehr dienten.

Sustainable Development

Auf der internationalen Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro (1992) wurde das Leitbild des „Sustainable Development“, der nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung, als gemeinsames Ziel der internationalen Völkergemeinschaft verabschiedet. Es beinhaltet, dass die natürlichen Ressourcen soweit zu schonen sind, dass die Grenzen der Belastbarkeit der Umwelt nicht überschritten werden und die natürlichen Lebensgrundlagen und Kreisläufe erhalten bleiben. In der Landwirtschaft wird auf dieser Grundlage der Integrierte Pflanzenbau betrieben, mit dem z. B. die Vielfalt der Pflanzen- und Tierarten sowie die Fruchtbarkeit des Bodens erhalten wird.

Synergist

Im Pflanzenschutz: Stoff, der keine oder nur eine schwache Wirkung auf Schadorganismen aufweist, aber die Wirkung des Wirkstoffs in einem Pflanzenschutzmittel verstärkt. Ein Beispiel ist Piperonylbutoxid, das häufig Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Pyrethrine zugesetzt wird. Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sieht vor, für Synergisten ein gemeinschaftliches Bewertungsverfahren und eine Positivliste einzuführen.

Systematische Kontrollen

Systematische Kontrollen sind vorab geplante und bezüglich des Kontrollumfangs festgelegte Überprüfungen. Der Kontrollumfang kann bei systematischen Kontrollen alle vor Ort prüfbaren Kontrolltatbestände umfassen oder auf bestimmte Tatbestände reduziert sein (Schwerpunktkontrollen). Dei risikobasierten Schwerpunkte der Kontrollen können jährlich wechseln.

Zum Thema