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Glossar

Von A bis Z: Im Glossar werden die Fachbegriffe und Fremdwörter erklärt, die im Internetauftritt, aber auch in den Publikationen des BVL vorkommen.


Das Glossar des BVL

In unserem Internet-Auftritt und in vielen unserer Publikationen stoßen Sie auf Fachbegriffe und Fremdwörter, die Ihnen vielleicht nicht so geläufig sind. Einen Großteil der Begriffe haben wir hier aufgeführt.

Laborvergleichsuntersuchungen

Laborvergleichsuntersuchungen stellen einen wesentlichen Bestandteil von Maßnahmen zur Sicherung der Qualität von Analyseergebnissen dar. Laboratorien, die an Laborvergleichsuntersuchungen teilnehmen, sind in der Lage, die von ihnen erarbeiteten Analysedaten selbst zu überprüfen. Bei festgestellten Abweichungen der Laborwerte kann die angewandte Methode einer kritischen Überprüfung unterzogen werden. Gleichzeitig werden Schwachstellen bei der Übermittlung der Ergebnisdaten aufgezeigt.

LC50

Letale Konzentration 50 %; wird bei der Prüfung der Toxizität eines Stoffes auf bestimmte Arten (z. B. Fische) ermittelt: Konzentration des umgebenden Mediums (z. B. Wasser), bei der die Hälfte der Versuchstiere stirbt

Lebensmittel

Verordnung (EG) Nr. 178/2002:
Im Sinne dieser Verordnung sind Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.
Nicht zu Lebensmitteln gehören:
a) Futtermittel,
b) lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind,
c) Pflanzen vor dem Ernten,
d) Arzneimittel im Sinne der Richtlinien 65/65/EWG (1) und 92/73/EWG (2) des Rates,
e) kosmetische Mittel im Sinne der Richtlinie 76/768/EWG (3) des Rates,
f) Tabak und Tabakerzeugnisse im Sinne der Richtlinie 89/622/EWG (4) des Rates,
g) Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe im Sinne des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe, 1961, und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe, 1971,
h) Rückstände und Kontaminanten.

Codex Alimentarius Commission, Procedural Manual:
Food means any substance, whether processed, semi-processed or raw, which is intended for human consumption, and includes drink, chewing gum and any substance which has been used in the manufacture, preparation or treatment of “food” but does not include cosmetics or tobacco or substances used only as drugs.

Lebensmittelhygiene

Maßnahmen und Vorkehrungen, die notwendig sind, um Gefahren unter Kontrolle zu bringen und zu gewährleisten, dass ein Lebensmittel unter Berücksichtigung seines Verwendungszwecks für den menschlichen Verzehr tauglich ist
(aus: Verordnung (EG) Nr. 852/2004)

Food hygiene comprises conditions and measures necessary for the production, processing, storage and distribution of food designed to ensure a safe, sound, wholesome product fit for human consumption.
(from: Codex Alimentarius Commission, Procedural Manual)

Lebensmittelzusatzstoff

nach der EG-Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe:
Ein Stoff mit oder ohne Nährwert, der in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet wird und einem Lebensmittel aus technologischen Gründen bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung zugesetzt wird, wodurch er selbst oder seine Nebenprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden kann/können.

Codex Alimentarius Commission, Procedural Manual:
Food additive means any substance not normally consumed as a food by itself and not normally used as a typical ingredient of the food, whether or not it has nutritive value, the intentional addition of which to food for a technological (including organoleptic) purpose in the manufacture, processing, preparation, treatment, packing, packaging, transport or holding of such food results, or may be reasonably expected to result, (directly or indirectly) in it or its by-products becoming a component of or otherwise affecting the characteristics of such foods. The term does not include “contaminants” or substances added to food for maintaining or improving nutritional qualities.

Lindan

Insektizid. Verwendung als Arznei- und Tierarzneimittel. Als Pflanzenschutzmittel ist Lindan in der EU nicht mehr zulässig.

Listeria

Siehe Haupteintrag

Alternativ

Listerien

Listerien sind Bakterien der Gattung „Listeria“. Sie sind in der Umwelt weit verbreitet. Unter anderem befinden sich in Ackerböden, Silagen und Futtermitteln, kommen aber auch häufig im Darm von Nutztieren vor.

Durch Verunreinigungen oder unhygienische Oberflächen können sie während der Verarbeitung in Lebensmittel gelangen und sich dort weiter vermehren, auch im Kühlschrank. Bei Temperaturen wie beim Kochen, Frittieren, Grillen oder Pasteurisieren werden sie allerdings abgetötet.

Normalerweise sind Listerien ungefährlich. Allerdings können bestimmte Listerien, „Listeria monocytogenes“, eine Infektion beim Menschen auslösen, die als „Listeriose“ bezeichnet wird.

Gesunde Menschen bemerken eine Listeriose in der Regel nicht. Schwere Verlaufsformen treten vor allem bei abwehrgeschwächten Menschen, wie älteren Personen, Neugeborenen, Patienten mit chronischen Erkrankungen und bei Schwangeren auf. Auch für ungeborene Kinder bedeutet eine Listeriose der Mutter eine große Gefahr, da schwerwiegende Schädigungen auftreten können.

Viele verschiedene rohe, verarbeitete oder verpackte Lebensmittel können Listerien enthalten: Fleischerzeugnisse (z.B. Wurst wie beispielsweise Rohpökel-, Kochwurst- oder Brühwurstwaren), Fischerzeugnisse (hauptsächlich vakuumverpackter Räucherfisch), Rohmilchprodukte (insbesondere Weichkäse mit Rinde), aber auch pflanzliche Lebensmittel wie geschnittene und verpackte Salate.

Auch im Haushalt oder in der Gemeinschaftsverpflegung zubereitete Lebensmittel können Listerien enthalten, beispielsweise Smoothies, belegte Brötchen, Sandwiches oder Salate.

Listerien stehen im Fokus der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung der Bundesländer und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Infektionen mit Listerien treten im Vergleich zu Salmonellen- und Campylobacter-Infektionen seltener auf, spielen jedoch aufgrund der Schwere der Erkrankung eine wichtige Rolle für die Überwachung.

Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher

  • Insbesondere verzehrfertige, vakuumverpackte Lebensmittel, wie z. B. Räucherfisch, sollten möglichst bald nach dem Kauf verzehrt werden.
  • Lebensmittel nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht weiter verzehren.
  • Gefrorene Lebensmittel im Kühlschrank auftauen lassen.
  • Kühlkette auch beim Transport nach Hause beachten.
  • Beim Online-Kauf prüfen, ob die Ware entsprechend den Angaben transportiert wurde, beispielsweise in Styroporboxen und mit Kühlakkus.

Weitere Informationen

Alternativ

Listeriose

Siehe Haupteintrag

Alternativ

Lumineszenz

Lumineszenz ist die optische Strahlung eines Stoffes, die beim Übergang von einem angeregten Zustand zum Grundzustand entsteht. Je nach Art der Anregung unterscheidet man verschiedene Arten der Lumineszenz. Bei der photostimulierten Lumineszenz erfolgt die Anregung des Systems durch Lichtteilchen (Photonen). Dabei unterscheidet man je nach Zeitdauer zwischen Anregung und Emission des Lichtes zwischen Phosphoreszenz und Fluoreszenz.