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Glossar

Von A bis Z: Im Glossar werden die Fachbegriffe und Fremdwörter erklärt, die im Internetauftritt, aber auch in den Publikationen des BVL vorkommen.


Das Glossar des BVL

In unserem Internet-Auftritt und in vielen unserer Publikationen stoßen Sie auf Fachbegriffe und Fremdwörter, die Ihnen vielleicht nicht so geläufig sind. Einen Großteil der Begriffe haben wir hier aufgeführt.

Verarbeitungsfaktor

Der Verarbeitungsfaktor ist die Rückstandsmenge im verarbeiteten Erzeugnis geteilt durch die Rückstandsmenge im ursprünglichen Erzeugnis.

Verarbeitungsrückstandsmedianwerte aus überwachten Versuchen (Supervised Trials Median Residue – Processing – STMR-P)

Der Verarbeitungsrückstandsmedianwert aus überwachten Versuchen (STMR-P) ist die im Lebensmittel erwartete Rückstandsmenge (ausgedrückt in mg Rückstand pro kg Lebensmittel), nachdem ein Schädlingsbekämpfungsmittel unter maximalen GAP-Bedingungen angewandt wurde und das Erzeugnis gemäß den hauptsächlichen Verfahren verarbeitet wurde, die der Zubereitung des Lebensmittels vor dem Verzehr dienten.

Verbrauchsdatum, Verfallsdatum

Auf leicht verderblichen, verpackten Lebensmitteln muss ein Verbrauchsdatum angegeben werden. Das betrifft Lebensmittel wie Hackfleisch, Geflügelfleisch oder Räucherfisch.

Umgangssprachlich wird das Verbrauchsdatum auch als Verfallsdatum oder Ablaufdatum bezeichnet. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums besteht eine Gesundheitsgefahr für Menschen durch Keime. Daher dürfen Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum nicht verkauft oder verzehrt werden. Sie müssen weggeworfen werden.

Das Verbrauchsdatum sollte nicht mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder Haltbarkeitsdatum verwechselt werden.

Um welches Datum es sich tatsächlich handelt, lässt sich anhand der Hinweise auf dem Etikett unterscheiden. Auf den Hinweis „mindestens haltbar bis… “ folgt das Mindesthaltbarkeitsdatum. Dagegen kennzeichnet der Hinweis „zu verbrauchen bis… “ das Verbrauchsdatum. Das Datum sollte mit Tag und Monat angegeben sein, gegebenenfalls zur Unterscheidung zusätzlich mit dem Jahr. Möglich ist nach dem Hinweis auch die Angabe, wo das Datum beziehungsweise die Etikettierung zu finden ist: „verbrauchen bis siehe Deckel“ zum Beispiel. Zusätzlich zum Verbrauchsdatum sind Angaben zur richtigen Lagerung für eine vollständige Kennzeichnung der leicht verderblichen Erzeugnisse vorgeschrieben, wie beispielsweise die richtige Lagerungstemperatur.

Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher

  • Lagerungsbedingungen genau einhalten
  • Kühlkette auch beim Transport nach Hause beachten  
  • Beim Online-Kauf prüfen, ob die Ware entsprechend den Angaben transportiert wurde, beispielsweise in Styroporboxen und mit Kühlakkus
  • Auch bei gelieferten Erzeugnissen auf die vollständige und ordnungsgemäße Kennzeichnung mit Angaben zum Verbrauchsdatum oder Mindesthaltbarkeitsdatum achten


Weitere Informationen

Alternativ

Verderb

Umgangssprachlich gilt ein Lebensmittel als "verdorben", wenn es nicht mehr genießbar oder sogar gesundheitsschädlich ist. Die Gründe für den Verderb lassen sich meist auf falsche Lagerung oder mangelnde Hygiene im Umgang mit dem Lebensmittel zurückführen.

Eine zu hohe Lagertemperatur begünstigt beispielsweise den mikrobiologischen Verderb. Bakterien oder Schimmelpilze können sich auf einem Lebensmittel, das nicht ausreichend gekühlt wurde, schnell vermehren. Ihre Stoffwechseltätigkeit verändert dann die Beschaffenheit des Lebensmittels so stark, dass es nicht mehr zum Verzehr geeignet ist.

Unzureichende Hygiene kann das Vorkommen von Parasiten und Schädlingen begünstigen oder zu Verunreinigungen mit Fremdpartikeln führen. Auch in solchen Fällen spricht man von Verderb.

Eine weitere Form ist der Verderb durch Proteine, die chemische Stoffwechselreaktionen in der Zelle beschleunigen (Enzyme). Dadurch kommt es beispielsweise zur Bräunung von pflanzlichen Lebensmittel. Dies kann durch Pasteurisieren oder durch die Zugabe von bestimmten Hemmstoffen verhindert werden.

Im Verbraucherbereich finden Sie weitere Informationen zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und zum Lagern und Konservieren.

Verzehrmenge

Im Sinne der Abschätzung der langfristigen Gefahren ist die Verzehrmenge eine Schätzung der täglichen, durchschnittlichen, pro Kopf bezogenen Menge eines Lebensmittels oder einer Gruppe von Lebensmitteln, wie sie von einer bestimmten Bevölkerungsgruppe verzehrt werden. Die Verzehrmenge wird in g Lebensmittel pro Person und Tag ausgedrückt.

Vorzugsmilch

Vorzugsmilch ist Rohmilch, die besonderen Vorschriften unterliegt und nur verpackt an Verbraucher abgegeben wird. Mögliche Verpackungsmittel sind Fertigpackungen, verschlossene Kannen oder ähnliches.

Vorzugsmilch stammt aus zuvor vom Veterinäramt genehmigten und regelmäßig kontrollierten Milcherzeugungsbetrieben. An den Tierbestand, den Micherzeugungsbetrieb sowie die Vorzugsmilch werden besondere tiergesundheitliche, hygienische und mikrobiologische Anforderungen gestellt und deren Einhaltung wird regelmäßig überwacht. Vorzugsmilch könnte, im Gegensatz zu „herkömmlicher“ Rohmilch, auch ohne vorheriges Abkochen verzehrt werden.

Vor dem Verpacken wird Vorzugsmilch nicht mit Wärme behandelt. Sie wird also nicht pasteurisiert oder kurzzeitig hoch erhitzt. Dadurch könnten krankmachende Bakterien, die aus dem Tier selbst stammen oder über den Melkprozess in die Milch eingetragen werden können, in Vorzugsmilch vorhanden sein. Aufgrund dessen sollten empfindliche Personengruppen wie Kleinkinder, ältere und immunsupprimierte Menschen sowie Schwangere auf den Konsum von Vorzugsmilch verzichten.

Vorzugsmilch ist besonders leicht verderblich und muss mit einem Verbrauchsdatum gekennzeichnet werden. Dieses darf 96 Stunden nach der Gewinnung nicht überschreiten und muss einen Hinweis auf die richtige Lagerung enthalten, „Aufbewahren bei höchstens + 8 °C“.

Die Abgabe von Vorzugsmilch ist gesetzlich geregelt. An Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung (z.B. in Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern) darf keine Vorzugsmilch abgegeben werden. Dagegen darf sie direkt an Verbraucher, beispielsweise über Supermärkte, abgegeben werden, was bei „herkömmlicher“ Rohmilch sonst nur direkt im Erzeugerbetrieb („Milch ab Hof“) gestattet ist.

Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher

  • Milch und Milchprodukte permanent kühlen
  • Vorzugsmilch sollte innerhalb von zwei bis drei Tagen verbraucht werden und keines Falls nach Ablauf des Verbrauchsdatums verzehrt werden
  • Es besteht ein Risiko, sich mit Gesundheit gefährdenden Keimen zu infizieren, empfindliche Personen sollten sie meiden oder abkochen

Weitere Informationen

VZBV

Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

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