FAQ für Unternehmer, Produzenten und Antragsteller
Qualitätsprüfung von Lebensmitteln
Wo kann ich die Qualität von Lebensmitteln überprüfen lassen bevor ich sie verkaufe?
Auf den Internetseiten des BVL unter www.bvl.bund.de/gegenprobensachverstaendige ist eine Liste der von den Ländern zugelassenen Gegenprobensachverständigen zu finden, die nach § 43 Absatz 3 LFGB Untersuchungen von im Rahmen der amtlichen Überwachung zurückgelassenen Gegenproben vornehmen dürfen.
An diese können Sie sich auch mit Ihrer Anfrage für eine Überprüfung des Pulvers dieser Pflanze wenden.
Darüber hinaus können Sie sich auch an einen von der Industrie- und Handelskammer (IHK) vereidigten lebensmittelchemischen Sachverständigen wenden. Adressen können Sie über die örtliche IHK erfragen oder über http://svv.ihk.de/svvmain.asp.
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