FAQ für Unternehmer, Produzenten und Antragsteller
Einstufung von Pflanzen(-teilen) in der Stoffliste
Wie erfolgt die Einstufung von Pflanzen und Pflanzenteilen in die Stoffliste?
Vertreter des Bundes und der Bundesländer haben eine Stoffliste erstellt, die auf der Homepage des BVL unter www.bvl.bund.de/stoffliste zu finden ist. Diese soll Behörden und Lebensmittelunternehmern als Orientierungshilfe für die Einstufung von Pflanzen und Pflanzenteilen dienen und ist nicht rechtsverbindlich.
Eine abschließende Beurteilung von Produkten, die Pflanzen und Pflanzenteile enthalten, muss stets einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller beurteilungsrelevanten Kriterien erfolgen. Hierzu zählen unter anderem die Zubereitung und Dosierung, in der der Stoff verwendet wird. So können beispielsweise Extrakte aufgrund der verwendeten Extraktionsmittel oder des Herstellungsverfahrens erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Zusammensetzung oder die ernährungsphysiologischen, pharmakologischen und toxikologischen Eigenschaften aufweisen. Bei Prüfung des Einzelfalles sind darüber hinaus auch Aufmachung, Bewerbung, Kenntlichmachung und Auslobung einzelner Produkte zu berücksichtigen.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den technischen Betrieb der Seite notwendige Session-Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung in der Sie jederzeit Ihre gewählten Cookie-Einstellungen anpassen können.